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OLG Brandenburg verbietet Hinweisschilder für die "Nudelmesse": "Spag­hetti­monster-Kirche" ist keine Reli­gi­ons­ge­mein­schaft

02.08.2017

Rüdiger Weida von der "Kirche der fliegenden Spaghettimonster" neben seinem Schild "Nudelmesse" in Templin (Brandenburg)

(c) dpa

Wo Katholiken und Protestanten auf den Gottesdienst hinweisen, will auch die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters e.v." in Templin ihre "Nudelmesse" ankündigen. Und dafür notfalls bis zum EuGH gehen. 

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Die "Pastafari" beten das "Monsterunser" und kritisieren Religionen als dogmatisch und intolerant. Diese Kritik an den Kirchen stelle jedoch "kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar", entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Auch der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug fehle (Urt. v. 2. August 2017, Az. 4 U 84/16).

Deshalb habe der Verein keinen Anspruch darauf, am Ortseingang von Templin (Uckermark) neben den Tafeln der christlichen Kirchen für seine wöchentliche "Nudelmesse" zu werben. Der Landesbetrieb Straßenwesen durfte deshalb die Hinweisschilder entfernen, welche die Pastafari aufgehängt hatten. Allerdings haben die Pasta-Freunde bereits angekündigt, die Entscheidung nicht akzeptieren zu wollen.

Spaghetti-Monster-Kirche: "Zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof"

Der Verein hatte sich auf eine mündliche Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen – angeblich auch im Beisein des Templiner Bürgermeisters - aus dem Dezember 2014 berufen. Danach soll das Aufstellen der Hinweisschilder an den Ortseingängen der Stadt erlaubt worden sein.

Die Behörde bestreitet, dass es einen solchen Vertrag gegeben habe, hilfsweise hatte sie ihn schriftlich gekündigt. Für die Frage, ob diese Kündigung möglich ist, war entscheidend, ob es sich bei der Spaghettimonster-Kirche um eine Weltanschauungsgemeinschaft handelt. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Brandenburg lehnte das – wie zuvor schon das Landgericht (LG) Frankfurt an der Oder – ab. Wesentliches Merkmal einer Weltanschauung sei ein konsistentes Gedankensystem, das sich umfassend mit "Fragen nach dem Wesen und Sinn der Welt und der Existenz des Menschen in der Welt" befasse. Allein die satirische Auseinandersetzung mit der christlichen Religion genüge dafür nicht.

Der Vorsitzende der "Spaghetti-Monster-Kirche" Rüdiger Weida will sich damit jedoch nicht abfinden. Er kündigte an, nun vor den Bundesgerichtshof und falls nötig auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. "Und zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof", so Weida. Er kritisiert, das Gericht habe nur die "Spaghettimonster-Kirche" im Allgemeinen beurteilt, nicht aber den Verein insgesamt: "Wir sind nach unserer Satzung Humanisten - und Humanismus ist eindeutig eine Weltanschauung".

Der Bürgermeister von Templin Detlef Tabbert (Linke) bemüht sich derweil um eine pragmatische Lösung: Schilder direkt unter den Hinweisen der Kirchen auf Gottesdienste hält er zwar für "pietätlos", hat der "Spaghettimonster-Kirche" aber erlaubt, die Tafeln an anderer Stelle im Ort, zusammen mit Hinweisen auf Städtepartnerschaften aufzuhängen. Dort dürfen sie – bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung – auch hängen bleiben.

aka/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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OLG Brandenburg verbietet Hinweisschilder für die "Nudelmesse": . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23759 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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