Druckversion
Friday, 5.03.2021, 04:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-berlin-brandenburg-versicherung-muss-bei-verschweigen-von-krankheiten-nicht-zahlen/
Fenster schließen
Artikel drucken
3595

OLG Berlin Brandenburg: Ver­si­che­rung muss bei Ver­schweigen von Krank­heiten nicht zahlen

27.06.2011

Wer eine schwere Gastritis bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verschweigt und sich im Klaren darüber sein muss, dass die Versicherung auf die Erkrankung hingewiesen werden muss, erhält keine Versicherungsleistungen. Dies entschied das Brandenburgische OLG in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Anzeige

Zur Begründung führte das Oberlandesgericht (OLG) aus, dass die vorwerfbare Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen für den Abschluss des Versicherungsvertrages relevant gewesen sei. Die Versicherung habe die Möglichkeit, bei der Diagnose "Gastritis" den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages abzulehnen oder Prämienzuschläge zu fordern.

Wegen der verschwiegenen Erkrankung sei das Versicherungsunternehmen zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Der Vertrag sei damit nichtig, so dass der Klägerin keine vertraglichen Ansprüche zustünden (Urt. v. 07.06.2011, Az. 11 U 6/11).

Die Klägerin, eine Beamtin, hatte im Jahre 2000 im Alter von knapp 40 Jahren bei der beklagten Versicherung eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Bei den ihr gestellten Fragen zu ihrem Gesundheitszustand hatte sie nicht angegeben, dass sie unter einer medizinisch behandelten Gastritis litt, obwohl in der Zeit unmittelbar vor dem Antrag auf Abschluss der Versicherung bei ihr eine entsprechende Erkrankung festgestellt worden war.

Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

OLG Koblenz: Wer zu schnell auf Ersatz klagt, muss zahlen

BGH: Kein Vollkasko bei Vollrausch

Versicherungsbranche: Versicherer erwarten höhere Beiträge wegen EuGH-Urteil

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Berlin Brandenburg: Versicherung muss bei Verschweigen von Krankheiten nicht zahlen . In: Legal Tribune Online, 27.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3595/ (abgerufen am: 05.03.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BGH zur privaten Krankenversicherung - Ver­si­cherer müssen Bei­trags­er­höhung besser erklären
  • LG Köln zum Versicherungsschutz bei Lockdown-Schließungen - Corona und die Ver­trags­klau­seln
  • BGH klärt umstrittene Frage - Zah­lungen nach Insol­venz­reife von D&O-Ver­si­che­rung gedeckt
  • BGH zum Auto-Leasing - Neu­wert-Ent­schä­d­i­gung steht Lea­sing­nehmer zu
  • BGH zum Fahrzeug-Leasing - Ent­schä­d­i­gung muss Lea­sing­nehmer zugu­te­kommen
  • Rechtsgebiete
    • Beamtenrecht
    • Versicherungsrecht
  • Themen
    • Versicherungen
TopJOBS
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) | FACH­BE­REICH WA­REN­TRANS­PORT- UND...

BLD Bach Langheid Dallmayr , Mün­chen

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

VON RUEDEN , Ber­lin

RECHTS­AN­WALT FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT (W/M/D)

BLD Bach Langheid Dallmayr , Frank­furt am Main

Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

DLA Piper UK LLP , Köln

Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

VON RUEDEN , Ber­lin

RE­FE­REN­DAR (W/M/D)

BLD Bach Langheid Dallmayr , Frank­furt/M. und 2 wei­te­re

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich In­vest­ment­recht,...

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Rechts­an­walt (w/m/d) für Ver­si­che­rungs­recht - Fach­be­reich...

BLD Bach Langheid Dallmayr , Mün­chen

WIS­SEN­SCHAFT­LI­CHER MIT­AR­BEI­TER (W/M/D) in Voll­zeit

BLD Bach Langheid Dallmayr , Köln

Un­ter­neh­mens­ju­rist (m/w/d)

CeBus GmbH & Co. KG , Cel­le

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Klausurenkurs für Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

13.03.2021

Das neue WEG-Recht - Bauliche Maßnahmen und Kostentragung (3 Std. FAO)

05.03.2021

Fortbildung Agrarrecht im Selbststudium/ online

06.03.2021

Brennpunkte der Unternehmensbesteuerung

08.03.2021, Mannheim

Perspektive Wirtschaftskanzlei

23.04.2021

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH