Das OLG Bamberg hat am Donnerstag einen Beschluss des LG Bayreuth aufgehoben, mit dem die Unterbringung Gustl Mollaths in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde. Das Verfahren wurde an das LG zurückverwiesen, das unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und einer weiteren Begutachtung erneut über die Entlassung Mollaths entscheiden muss.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg hat das Landgericht (LG) Bayreuth in seinem Beschluss vom 10. Juni 2013 die gebotene Sachaufklärung unterlassen, indem es in der Sache entschieden hat, ohne eine erneute externe Begutachtung von Mollath zu veranlassen. Das LG habe sich nicht allein auf ein zwei Jahre altes Gutachten eines externen Sachverständigen und die Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses stützen dürfen. Außerdem hätten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der "Bewertung einer Wahnausweitung" ergeben, die für die Entscheidung über die Unterbringung bedeutsam sein könnten.
Der 1. Strafsenat führte für seine Entscheidung auch die seit der letzten externen Begutachtung verstrichene Zeit und die neue Lebenssituation Mollaths an. Durch die bundesweite Berichterstattung sei Mollath in die Rolle einer öffentlichen Person gerückt. Dies mache die erneute Begutachtung durch einen externen Gutachter unabdingbar (Beschl. v. 16.07.2013, Az. 1 WS 420/13).
Entscheidung nur auf Grundlage eines neuen Gutachten
Die Maßregel wollte das OLG dennoch nicht selbst für erledigt erklären. Aus den rechtskräftig festgestellten Anlasstaten, insbesondere den Körperverletzungsdelikten, spreche ein erhebliches Gefährdungspotential, welches von Mollath ausgehe. Ob die Diagnose einer psychischen Erkrankung nach wie vor zutreffend und diese Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie die Voraussetzungen für eine Unterbringung weiterhin erfüllt, müsse deshalb das LG Bayreuth nach einer erneuten Begutachtung entscheiden, so das OLG.
Mollath war als gemeingefährlich eingestuft und 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er unter anderem seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben soll. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte der Hypovereinsbank (HVB) in Millionenhöhe hingewiesen hatte. Teile der Vorwürfe an die HVB hatten sich später als zutreffend erwiesen.
asc/LTO-Redaktion
Mollath erzielt Teilerfolg vor dem OLG Bamberg: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9152 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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