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Gegen Zahlung einer Geldauflage an queeren Verein: Ver­fahren gegen "Pastor Lie­blos" vor­läufig ein­ge­s­tellt

28.08.2024

Olaf Latzel sitzt mit seinem Anwalt Sascha Böttner in einem Gerichtssaal im Landgericht Bremen

Muss keinen weiteren Prozess über sich ergehen lassen, wenn er 5.000 Euro an einen Verein für queeres Leben zahlt: der Bremer Pastor Olaf Latzel (l.). Foto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

Seit vier Jahren muss sich der Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verantworten. Er hatte in einem Seminar über Homosexualität und Genderformen geschimpft. Das LG Bremen will das Verfahren jetzt gegen Geldauflage einstellen.

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Das Strafverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel, auch bekannt als “Pastor Lieblos”, könnte bald ein Ende haben. Das Landgericht (LG) Bremen werde das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen, kündigte die Vorsitzende Richterin an. Der Theologe müsse dafür innerhalb von sechs Monaten 5.000 Euro an den gemeinnützigen Bremer Verein Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben zahlen.

Der Fall, über dessen bisherigen Prozessverlauf LTO am Dienstag ausführlich berichtete, beschäftigt die Justiz schon seit mehr als vier Jahren. In einem Seminar mit dem Titel “Biblische Fahrschule zur Ehe” im Jahr 2019 schimpfte er über “Genderdreck” und die “Verbrecher” vom Christopher Street Day. Er warnte die Ehepaare vor der “Homo-Lobby” und sagte weiter: “Dieses Teuflische, kommt immer stärker, immer massiver, drängt immer mehr hinein.” Die Aussagen gelangten als Audiodatei online und sorgten für massive Kritik. Bei den Ermittlern gingen nach eigenen Angaben mehrere Anzeigen ein. Latzel löschte daraufhin die Datei und entschuldigte sich online. 

Nachdem das Amtsgericht Bremen Latzel 2020 wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt hatte, hob das dortige Landgericht das Urteil auf und sprach Latzel 2022 unter Hinweis auf dessen Religionsfreiheit frei. Doch auch dieses Urteil hatte keinen Bestand: Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) kassierte im Februar 2023 auch dieses Urteil wegen Rechtsfehlern ein. Und so landete der Fall erneut beim LG – nun allerdings bei einer anderen Strafkammer. Diese hätte bei einer erneuten rechtlichen Würdigung die Maßgaben beachten müssen, die das OLG dem LG mitgegeben hatte. Doch dazu wird es nun nicht mehr kommen, die 25. Strafkammer kürzte den Prozess ab und nutzte die Möglichkeit, das Verfahren gegen Geldauflage nach § 153a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) einzustellen.

Zukunft als Pastor unklar

Die Entscheidung, die das Gericht nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten treffen kann, begründete die Vorsitzende Richterin u.a. damit, dass Latzel sich authentisch entschuldigt habe. Der Pastor hatte am Mittwoch “schwere Fehler” eingeräumt und gesagt: “Diese sprachlichen Entgleisungen hätten nicht passieren dürfen.” Er habe das Gebot der Nächstenliebe verletzt und bitte die Betroffenen um Entschuldigung, so Latzel. Das sei glaubwürdig, befand die Vorsitzende Richterin. Auch um ihm weitere Belastungen zu ersparen, sei eine Verfahrenseinstellung angemessen. Sie betonte zugleich, es sei unter Juristen genauso umstritten wie innerhalb der Bevölkerung, ob Latzels Worte die Menschenwürde von homosexuellen oder queeren Personen allgemein oder CSD-Teilnehmern speziell verletzt haben oder ob sie von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sind. Egal zu welchem Urteil das Gericht käme, wäre eine Seite nicht einverstanden. Der juristische Streit könnte sich noch viele Jahre hinziehen.

Mit dem Beschluss vom Mittwoch ist das Verfahren nur ausgesetzt und vorläufig eingestellt. Wenn Olaf Latzel das Geld rechtzeitig an den Verein zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Es gibt dann kein Urteil, auch ein Schlusswort des Angeklagten gibt es dann nicht. Stattdessen fand die Vorsitzende Richterin der 25. Strafkammer am Mittwoch geeignete Worte: “Wir sind der Ansicht, dass man seine Worte in der Öffentlichkeit stets mit Bedacht wählen sollte.” Erst recht als Pastor, der eine Vorbildfunktion habe.

Obwohl eine Verfahrenseinstellung kein Freispruch ist, führt sie zugleich dazu, dass der Angeklagte nicht vorbestraft bleibt. Das könnte für Latzels Zukunft als Pastor entscheidend sein. Denn gegen ihn läuft noch ein Disziplinarverfahren. Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hatte sich von ihm distanziert, ihn zeitweise suspendiert. Momentan darf Latzel unter Auflagen predigen, die Kirche wartete die Gerichtsentscheidung ab. Noch an diesem Nachmittag wollen die Verantwortlichen über das weitere Vorgehen beraten, sagte ein BEK-Sprecher. Ob dann gleich eine Entscheidung falle, sei noch unklar.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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Gegen Zahlung einer Geldauflage an queeren Verein: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55290 (abgerufen am: 13.09.2026 )

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