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AG Lichtenberg zu Schmerzensgeld: Prozess um Ohrlöcher bei kleinem Mädchen

27.08.2012

© Dron - Fotolia.com

Ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Kindern strafbar ist, will das AG Berlin-Lichtenberg im Rahmen einer zivilprozessualen Schmerzensgeldklage prüfen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

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Die Eltern hatten der seinerzeit Dreijährigen zum Geburtstag auf ihren Wunsch das Stechen von Ohrlöchern geschenkt. Das Kind, vertreten durch die Eltern, verlangt nun Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 70 Euro von der Inhaberin eines Tattoo-Studios.

In der Klage heißt es laut Gericht, das Ohrloch auf der rechten Seite sei nicht an der richtigen Stelle, nach dem Stechen habe das Mädchen vor Schmerzen geweint. Noch drei Tage später habe es bei einem Arzttermin eine traumatische Reaktion gezeigt.

Der zuständige Strafrichter am Amtsgericht (AG) Tiergarten kündigte laut Mitteilung an, er wolle prüfen, ob sich Beteiligte des Geschehens strafbar gemacht hätten. Es sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern dem Wohl des Kindes gedient habe. Zudem sei zu fragen, warum die Chefin des Tattoo-Studios es nicht abgelehnt habe, bei einem derart jungen Kind Ohrlöcher zu stechen.

Zuletzt hatte das Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen weltweit für Aufsehen gesorgt und bei Medizinern und Eltern zu Verunsicherung geführt. Das Gericht hatte die religiös motivierte Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung gewertet.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

AG Lichtenberg zu Schmerzensgeld: Prozess um Ohrlöcher bei kleinem Mädchen . In: Legal Tribune Online, 27.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6931/ (abgerufen am: 18.01.2021 )

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Kommentare
  • 30.08.2012 17:20, e.otto

    hier vergleicht man aber Äpfel mit Birnen.
    Das Ohrlochstechen hat einen modischen Aspekt und kleine Mädchen machen sich gern hübsch(alle möchten ja Prinzessinnen sein), dazu gehören auch Ohrringe. Ich wollte dies auch als Kind, das wurde von meiner Mutter verwehrt. Viele Jahre später habe ich es dann bei einem Uhrmacher/Schmuckladen machen lassen und stellte fest, das sich ein Ohrläppchen entzündete. Auch die Löcher waren ungleich. Grund war die unechtheit der Ohrringe das ich die nicht vertrug wußte ich nicht. Ich wollte aber unbedingt Ohrringe weil ich es schön fand (immernoch schön finde) also griff ich zur Selbsthilfe denn der Uhrmacherladen war 30 Km von meinem Wohnort entfernt. Mein damaliger Mann mußte die Prozedur anhand von Hinweisen aus meinem Freundeskreis vornehmen. Er hat sich zwar geweigert aber das half nichts, er musste!
    Also trank ich einen Kongnak 2cl kamen auf etwas Watte um das Ohrläppchen zu desinfizieren. Dann kam die Stopfnadel zum Einsatz, sie wurde in heißem Wasser desinfiziert.Ich legte mich so, daß die geschälte Kartoffel auf dem Tisch lag, mein Ohr darauf und dann kam die Nadel. Mein Mann schlug einmal kurz mit dem Hämmerchen auf die Nadel und schon war sie in der Kartoffel und ich hatte ein neues Ohrlöchlein. Klingt zwar alles brutal war aber völlig schmerzfrei und hält bis heute. Ich trage täglich Ohrringe und muß immer wieder schmunzeln wenn ich an diese Aktion denke. Ja für die einen ist das sicherlich Körperverletzung für mich war der Wunsch erfüllt. Bei einem Kind würde ich aber in jedem Fall eine Arztpraxis aufsuchen weil da eventuelle Komplikationen sofort behandelt werden. Ein Tatoostudio ist, selbt wenn alles richtig gemacht wird, für ein Kleinkind nicht zu empfehlen. Körperverletung ist es nur wenn das Kind dazu gezwungen wird.Eine religiös motivierte Beschneidung hingegen ist(!) Körperverletzung weil sie keinen Sinn macht. Der Schnitt ist weitaus umfangreicher als ein Ohrloch(dauert nur Sekunden) Das Kind kann in dem Alter nicht selbst entscheiden weil es durch die Eltern hierzu gezwungen wird.

    e.otto
    • 30.08.2012 17:51, Wolfgang Sunderbrink

      Sehr geehrte Fru Kollegin,

      es ist interessant, daß Sie meinen, eine Beschneidung mache "keinen Sinn". Eeine solche Aussage kann nur eine Frqu und Nichtjüdin treffen! MICH erinnert meine Beschneidung jeden Tag daran, mein Leben unter G'ttes Willen zu ordnen und zu führen. Seien Sie bitte künftig mit deratigen Pauchalierungen vorsichtig!

  • 31.08.2012 15:57, Brigitte Engels

    Hallo Herr Sunderbrink!
    Wenn Gott gewollt hätte, dass die Vorhaut nicht angewachsen ist, hätte er es bestimmt so eingerichtet. Ebenso wie bei den Bräuchen in Afrika bei denen die Klitoris verstümmelt wird und die Schamlippen zusammengenäht werden. Es gibt sicher Gründe, weshalb eine Beschneidung aus medizinischer Sicht vorgenommen werden muß. Ansonsten spielen oder spielten in der Geschichte der Menschheit leider immer wieder selbsternannte Götter die Schöpfungsdiener und Wächter göttlicher Macht und das in fast allen Kulturen und Religionsgemeinschaften. Ein Kind, das sich nicht wehren kann ohne Betäubung zu beschneiden ist m.E. Sadismus im Gottesmäntelchen. Irgendein Vorfahr hat mal bestimmt, dass das gut ist und alle machen es nach!!! Danke - was ist das Nächste?
    Brigitte Engels

    Brigitte Engels
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