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Österreichischer VGH liefert Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

27.06.2014

In Österreich sind nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs alle Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung mit der Verfassung unvereinbar. Die Gesetze widersprächen sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz als auch dem Recht auf Privat- und Familienleben, sagte Präsident Gerhart Holzinger bei der Verkündung der Entscheidung am Freitag in Wien.

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Die österreichischen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind nach einem Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz seien sofort außer Kraft zu setzen, hieß es von Seiten des Gerichts. Eine Frist zur "Reparatur" werde nicht gewährt.

Die Richter störten sich daran, dass es an zahlreichen Sicherheitsvorkehrungen fehle. Vermisst werde etwa eine genaue Regelung zur Speicher- und Löschpflicht der erhobenen Daten.

Deutsche Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung forderten nach dem Wiener Urteil von der Bundesregierung eine klare Aussage, auf die Wiedereinführung der verdachtslosen Speicherung von Verbindungsdaten zu verzichten. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte unlängst betont, dass die Bundesregierung keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen werde, solange es keine neue EU-Richtlinie gebe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die bisherige Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten erklärt.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Österreichischer VGH liefert Grundsatzurteil: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12378 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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