Bundesbeamte, Richter und Soldaten, die in Homo-Ehen leben, werden künftig nicht mehr finanziell benachteiligt. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetz zu, nach dem Beschäftigte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dieselben Zuschläge wie verheiratete Heterosexuelle erhalten.
Dies betrifft vor allem die Versorgung von Hinterbliebenen, Familienzuschläge und die Beihilfe für Krankenkosten. Die meisten Bundesländer haben die Gleichstellung für ihre Landesbeamten bereits vollzogen.
Kritik hatte es daran gegeben, dass das Bundesgesetz rückwirkend erst zum 1. Januar 2009 greift. Unter anderem der Lesben- und Schwulenverband hatte eine längere Rückwirkung - bis zum 3. Dezember 2003 - gefordert. Denn an dem Datum lief die Umsetzungsfrist für eine entsprechende EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Öffentlicher Dienst: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4378 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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