Das OVG in Münster hat eine Klage gegen das Verbot einer Dortmunder Neonazi-Gruppe als unzulässig abgewiesen, wie es am Mittwoch mitteilte. Damit ist der Versuch ehemaliger Mitglieder gescheitert, die Verfügung von Innenminister Ralf Jäger zu kippen.
Die Gruppierung "Nationaler Widerstand Dortmund" bleibt verboten. Einzelne Mitglieder scheiterten Ende des vergangenen Jahres mit ihrer Klage gegen die entsprechende Verfügung des Innenministeriums. Das wurde am Mittwoch bekannt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hielt die Klage demnach bereits für unzulässig (Urt. v. 30.12.2014, Az. 5 D 83/12).
Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte vor zweieinhalb Jahren die aus seiner Sicht damals gefährlichsten Neonazi-Gruppen im Land, die "Kameradschaft Aachener Land", "Nationaler Widerstand Dortmund" und "Kameradschaft Hamm" verboten. Sie seien fremdenfeindlich, rassistisch, antisemitisch und eine Gefahr für ein friedliches Zusammenleben, begründete er.
Die sechs ehemaligen Mitglieder, die vor Gericht zogen, gingen davon aus, als Vertreter der ehemaligen Dortmunder Vereinigung vor Gericht auftreten zu können. In der mündlichen Verhandlung stellte das OVG aber fest, dass die Klage nicht im Namen aller Mitglieder erhoben worden sei. Es hätten sämtliche Mitglieder gemeinschaftlich handeln müssen, da nicht durch Satzung Stimmenmehrheit vereinbart oder eine Übertragung der Geschäftsführung erfolgt sei, so die Entscheidung.
Damit musste das OVG nicht prüfen, ob die ergangene Verfügung rechtsmäßig sei. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
una/dpa/LTO-Redaktion
OVG Münster zu Neonazis: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14297 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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