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Mitarbeiter legt Berufung ein: Audis Gen­der­sprache wird Fall fürs OLG

01.09.2022

Logo Audi

Der Kläger sieht durch Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie "Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in" seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Foto: Ityuan - stock.adobe.com

"Der_die Fachexpert_in": Nachdem ein VW-Mitarbeiter mit seiner Klage vor dem Landgericht gescheitert war, hat er nun Berufung eingelegt, um sich gegen einen sprachlichen Leitfaden von Audi zum Gendern zu wehren.

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Der Streit um die gendergerechte Sprache bei Audi geht in die nächste Instanz. Der zum Volkswagen-Konzern gehörende Autobauer verlangt von seinen Beschäftigten, dass sie in der schriftlichen Kommunikation bestimmte Genderformen verwenden. Ein Volkswagen-Prozessmanager klagte dagegen, unterlag aber vor dem Landgericht Ingolstadt und hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. "Das Verfahren ist hier eingegangen und trägt das Aktenzeichen 21 U 5235/22", teilte das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag mit. Der Anwalt des Klägers äußerte sich zunächst nicht. 

Der Kläger sieht durch Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie "Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in" seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Landgericht Ingolstadt folgte dem nicht. Der VW-Mitarbeiter müsse die Gender-Vorgaben bei Audi nicht aktiv befolgen, und eine bloß passive Betroffenheit reiche nicht. Es gebe für ihn kein Recht, "in Ruhe gelassen zu werden", hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Audi sieht die Sprachvorgaben als Zeichen für Gleichberechtigung und Ausdruck für die Vielfalt der Geschlechter. Der Autobauer hatte die Unternehmensrichtlinie zu Gendersprache im vergangenen Jahr erlassen. Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache gibt. 

dpa/kus/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Mitarbeiter legt Berufung ein: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49507 (abgerufen am: 14.11.2025 )

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