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Bundesanwaltschaft nimmt Vorsatz und Heimtücke an: Reker-Atten­täter soll lebens­lang in Haft

16.06.2016

§ 211 StGB

© bertramschramm - Fotolia.com

Der mutmaßliche Attentäter auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft lebenslang hinter Gitter. Bei seiner Messer-Attacke hätte es durchaus mehrere Tote geben können.

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Der Attentäter, der Henriette Reker vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin niedergestochen hat, soll wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag beim Oberlandesgericht Düsseldorf beantragt. Frank S. habe sich entschlossen, Reker mit seinem "Rambo-Messer" zu töten und ihr die Klinge mit Wucht in den Hals gestoßen. "Nur wenige Millimeter Abweichung und Frau Reker wäre heute tot", sagten die Anklagevertreter.

Der früher zur rechten Szene gehörende Angeklagte hatte der parteilosen Reker einen Tag vor ihrer Wahl ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt und sie lebensgefährlich verletzt. Die Klinge hatte ihre Luftröhre durchtrennt und einen Brustwirbel getroffen. Als Motiv hatte er Rekers Flüchtlingspolitik genannt. Das Urteil soll am 1. Juli gesprochen werden.

Bundesanwaltschaft sieht heimtückische Tat

Die Tat sei heimtückisch gewesen und der Angeklagte habe selbst gestanden, eine wehrlose Frau angegriffen zu haben, erklärte der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Nur mit viel Glück habe es bei dem Attentat, bei dem der Mann vier weitere Menschen verletzte, nicht mehrere Tote gegeben. Die Behauptung des 44-Jährigen, er habe die Politikerin nicht töten wollen, sei schon angesichts der "martialischen Tatwaffe" mit ihrer riesigen Klinge widerlegt: "Wenn man ein Messer dieser Gestalt jemandem in den Hals rammt, muss man damit rechnen, dass er stirbt." Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft habe der Attentäter Reker als Oberbürgermeisterin verhindern wollen. Dieses Ziel sei für ihn nur erreichbar gewesen, indem er sie umbringt."Frau Reker hat am 17. Oktober alle Schutzengel gebraucht, die in Köln-Braunsfeld unterwegs waren", betonte Oberstaatsanwalt Lars Otte.

Im Prozess habe der Angeklagte die Täter-Opfer-Rollen vertauscht und sich auf die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes berufen: "Sie sind kein Opfer und kein politisch Verfolgter. Sie sind ein Straftäter, der sich herausgenommen hat, anderen das Recht auf Meinungsfreiheit zu nehmen", hielten die Ankläger dem Angeklagten vor.

Für die Opfer erklärte ein Vertreter der Nebenklage: "Sein Ziel war ein politischer Mord, sein Ziel war ein Fanal. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn er Erfolg gehabt hätte - in dieser Situation."

Der psychiatrische Gutachter Prof. Norbert Leygraf hatte Frank S. am Mittwoch eine paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Er sei dennoch voll schuldfähig. Der Angeklagte beschimpfte am Donnerstag seinen Verteidiger und witterte hinter dem Strafprozess ein Komplott: "Das ist doch ein korruptes System."

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Bundesanwaltschaft nimmt Vorsatz und Heimtücke an: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19692 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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