Ein Rüstungsunternehmen will Waffen und Munition mit dem Namen “Obelix” bewerben. Doch der französische Asterix-Verlag wehrt sich und bekam vor dem EuG in einem ersten Schritt Recht. Nun muss das Markenamt erneut prüfen.
Der Verleger der Asterix-Comics hat im Streit um die Marke “Obelix” einen Etappensieg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erzielt. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) muss nun erneut prüfen, ob ein polnisches Rüstungsunternehmen Waffen und Munition unter dem Namen “Obelix” bewerben darf (EuG, Urt. v. 13.05.2026, Rs.: T-24/25).
Der französische Verlag “Les Éditions Albert René”, in dem die Asterix und Obelix-Comics erscheinen, wehrt sich dagegen, dass die beiden Gallier, die für einen Faustkampf mit den Römern immer zu haben sind, mit Waffen in Verbindung gebracht werden
Verlag wehrt sich gegen Waffenhersteller
Zugunsten des französischen Verlags ist “Obelix” seit 1998 als Marke eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele. 2022 trug das Europäische Markenamt die Wortmarke darüber hinaus für Waffen und Munition eines polnischen Unternehmens ein. Der Verlag kritisierte, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und deren Ruf schaden könnte. Es spiele auf die “Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke” von Obelix an, der eine der Hauptfiguren des Comics von René Goscinny und Albert Uderzo ist. Der Verlag beantragte beim EUIPO, die neuere Marke für nichtig zu erklären.
Das EUIPO wies den Antrag jedoch zurück. Es argumentierte, dass die Bekanntheit der älteren Marke nicht hinreichend sicher nachgewiesen worden sei. Nur wenn eine Marke hinreichend bekannt ist, gilt nämlich ein weitergehender Markenschutz. Andernfalls liegt selbst bei identischen Marken keine Markenverletzung vor, wenn sie für ganz unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen gelten - wie etwa im Fall von Comics und Waffen. Darüber hinaus bezweifelte die Behörde, dass Käuferinnen und Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denjenigen der Comicfigur in Verbindung bringen würden.
Werden Waffen mit Comics in Verbindung gebracht?
Dieser Argumentation erteilte das EU-Gericht eine Absage. Die Analyse des EUIPO sei unvollständig und fehlerhaft gewesen. So habe die Behörde bestimmte Belege für die Bekanntheit der Marke nicht korrekt gewürdigt. Außerdem habe sie Beweismittel, in denen das Zeichen gemeinsam mit der Marke “Asterix” verwendet wurde, nicht übergehen dürfen. Bekanntermaßen ist Obelix der dickste Freund von Asterix. Trotz der Verbindung der beiden Figuren sei es dennoch möglich, dass der Begriff "Obelix" individuell als eigenständige Marke wahrgenommen wird, die Bekanntheit erlangt haben kann, so das EuG.
Zudem habe das EUIPO nicht einfach annehmen dürfen, dass die Unterschiede zwischen den jeweiligen Waren - Comics und entsprechenden Merch-Artikeln einerseits und Waffenherstellung andererseits - zu groß sei und es keine Überschneidung der maßgeblichen Verkehrskreise gebe. Es sei durchaus möglich, dass mit Waffen namens Obelix auch eine Verbindung zur Comicfigur hergestellt werde. Die ältere Marke, der rauffreudige, aber durchaus friedliebende Gallier Obelix also, könne dadurch beeinträchtigt werden. Das Gericht verwies den Fall an das EUIPO zurück, das eine etwaige Verbindung nun umfassend unter Berücksichtigung aller maßgeblicher Faktoren prüfen muss.
Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.
dpa/aka/LTO-Redaktion
EU-Markenamt muss umfassender prüfen: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59967 (abgerufen am: 16.06.2026 )
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