Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kan­didat Paul unter­liegt vor den Ver­fas­sungs­ge­richten

17.09.2025

Er will Oberbürgermeister in Ludwigshafen werden, doch nun steht fest: Er wird endgültig nicht zur Wahl zugelassen. Das steht fest, nachdem AfD-Mann Joachim Paul auch vor den Verfassungsgerichten gescheitert ist.

AfD-Politiker Joachim Paul darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am kommenden Sonntag nicht antreten, wie jetzt nach mehreren Gerichtsentscheidungen feststeht. Seine Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) scheiterten, wie die Gerichte jeweils mitteilten.

Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 16.09.2025, Az. 2 BvR 1399/25). Er habe sich weder ausreichend mit den bisherigen ablehnenden Entscheidungen der anderen Gerichte auseinandergesetzt noch habe er dargelegt, gegen welche Rechte und wie die Gerichtsentscheidungen konkret gegen diese verstoßen sollen. Die von ihm angeführten Art. 38 Abs. 1 S. Grundgesetz (GG) und Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG beträfen Wahlen zu Volksvertretungen, er hingegen wolle an einer Bürgermeisterwahl teilnehmen, so die Bundesverfassungsrichter.

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz wies eine Beschwerde Pauls zurück und hielt sie teilweise für unzulässig und im Übrigen für unbegründet.

Wegen mangelnder Verfassungstreue nicht zugelassen

Anfang August ließ der Wahlausschuss der Stadt die Kandidatur des Landtagsabgeordneten nicht zu. Der Grund: Zweifel an seiner Verfassungstreue. Vorausgegangen war ein Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren. Dies habe die Stadt angefragt, sagte ein Ministeriumssprecher.

Paul selbst sprach von einer undemokratischen Wahl. Er leitete rechtliche Schritte ein, jedoch ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lehnten Anträge von Paul gegen die Entscheidung ab. Nun scheiterte er auch mit Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. 

Diese Entscheidungen waren absehbar, denn die Rechtsprechung ist sich im Hinblick auf gerichtliche Wahlzulassungen vor der Wahl darin einig, dass diese nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sind.

Ungestörte Wahlen sollen geschützt werden

Der VGH verwies vor allem auf ein mögliches Wahlprüfungsverfahren, was Paul nach der Oberbürgermeisterwahl anstrengen könne. Wären alle Entscheidungen vor einer Wahl vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar, käme es bei der Organisation der Wahl zu erheblichen Beeinträchtigungen, so das Gericht. "Das Demokratieprinzip verlangt jedoch regelmäßig stattfindende Wahlen und schützt ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung", schreibt das Gericht zur Entscheidung.

In Ludwigshafen wird am 21. September der nächste Oberbürgermeister gewählt. Gesucht wird eine Nachfolge für die parteilose Amtsinhaberin Jutta Steinruck. Die vor einiger Zeit aus der SPD ausgetretene Politikerin tritt nicht mehr an.

dpa/mka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58172 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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