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Sie wollen in Bayern die CDU wählen: Nürn­berger Anwalt­s­ehe­paar legt Ver­fas­sungs­be­schwerde ein

06.03.2017

Wahlschein

© Stockfotos-MG - Fotolia.com

Sie geben nicht auf: Nachdem ein Nürnberger Ehepaar mit seiner Klage vor dem VG scheiterte, legen die Anwälte nun Verfassungsbeschwerde ein. Dass in Bayern die CSU, nicht aber die CDU wählbar sei, verletze ihr Recht auf freie Wahl.

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Mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will ein Nürnberger Rechtsanwaltspaar die CDU bei Bundestagswahlen auch in Bayern wählbar machen. Der Schritt sei nötig, da bei einem parallel laufenden Verfahren am Hessischen Verwaltungsgerichtshof zur Bundestagswahl 2017 keine Entscheidung zu erwarten sei, heißt es in einer am Montag verbreiteten Mitteilung von Christine und Rainer Roth.

Beim Verwaltungsgericht Wiesbaden hatten die Nürnberger Anwälte mit ihrer Klage gegen den dort ansässigen Bundeswahlleiter keinen Erfolg. Dass Menschen in Bayern nicht für eine solch etablierte Partei wie die CDU stimmen könnten, die auch die Bundeskanzlerin stelle, verletzt ihrer Auffassung nach das Recht auf freie Wahl.

Die Verfassungsbeschwerde begründet das Paar mit dem allgemeinen Interesse an der Entscheidung und der Zeitnot bis zur Bundestagswahl am 24. September 2017. Ziel sei es, noch vor dem Termin eine Entscheidung herbeizuführen.

Die 26-seitige Beschwerdeschrift wurde bereits am 24. Februar beim BVerfG eingereicht. "Wir sind uns der statistischen Tatsache bewusst, dass lediglich circa zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich sind", teilten die Juristen am Montag mit. "Aber wir verstehen es als unsere Pflicht als Staatsbürger, die Wahlbehinderung durch Parteiabsprachen dem höchsten deutschen Gericht zur Überprüfung vorzulegen."

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Sie wollen in Bayern die CDU wählen: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22288 (abgerufen am: 13.06.2025 )

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