Einhundert Plätze wird es für Journalisten und Publikum im Gerichtssaal geben. Zu wenig, findet ein Hinterbliebener und will die Videoübertragung in einen Nebenraum erzwingen. Das BVerfG will noch vor Prozessbeginn am 6. Mai entscheiden.
Gut zwei Wochen vor dem neuen Beginn des NSU-Verfahrens kehrt noch immer keine Ruhe ein. Das Oberlandesgericht (OLG) München musste auf Weisung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bereits türkische Medien einen Platz reservieren, obwohl diese beim ersten Vergabeverfahren leer ausgegangen waren. Jetzt will der Nebenkläger und Hinterbliebene Hilat Yozgat erzwingen, dass der gesamte Prozess per Video in einen zweiten Saal übertragen wird. Die je 50 Plätze für Journalisten und sonstiges Publikum im Saal A101 seien einfach zu wenig. Sein Anwalt hat einen Eilantrag beim BVerfG gestellt
Obwohl auch die Justizpressekonferenz in einem offenen Brief eine Videoübertragung gefordert hatte, lehnt das OLG sie bisher ab. Es beruft sich dabei auf das Verbot von Filmaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung in § 169 S. 2 GVG. Eine Übertragung innerhalb des Gerichts wird jedoch zumindest von einigen Experten für zulässig gehalten.
dpa/hog/LTO-Redaktion
Streit um Videoübertragung des NSU-Prozesses: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8582 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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