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NSU-Untersuchungsausschuss: Klage gegen BMI nicht ausgeschlossen

04.02.2013

Der NSU-Untersuchungsausschuss will einen V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes zur rechtsextremen Terrorzelle befragen. Das BMI verweigert jedoch jede Information. Notfalls will der Untersuchungsausschuss vor dem BVerfG klagen, erklärt der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) auf tagesschau.de.

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"Wir wollen den V-Mann-Führer der Quelle 'Corelli' befragen", sagte Edathy gegenüber tagesschau.de. Doch das Bundesinnenministerium (BMI) verweigere jede Stellungnahme und Information zu der Quelle. Man wolle noch nicht einmal bestätigen, dass es den V-Mann "Corelli" gegeben habe. Das sei "lächerlich". Man werde sich diese Haltung jedoch nicht gefallen lassen. Notfalls werde man vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klagen, damit der Ausschuss den Mitarbeiter des Verfassungsschutzes befragen könne, so Edathy.

Die Blockadehaltung des Innenministeriums im Fall des vermeintlichen V-Manns mit dem Decknamen "Corelli" wirft abermals ein schlechtes Licht auf die beteiligten Behörden. Mitte vergangenen Jahres war bereits bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mehrfach Akten im Zusammenhang mit Ermittlungen in rechtsextremen Kreisen hatte vernichten lassen. Nach eigenem Bekunden ein Versehen. Die Akten sollen auch Informationen zum NSU-Netzwerk enthalten haben.

mbr/LTO-Redaktion

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NSU-Untersuchungsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8097 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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