Aussagen im NSU-Prozess: Wohl­leben will jetzt auch reden, Zschäpe dafür später

12.11.2015

Nach Beate Zschäpe kündigte auch Ralf Wohlleben an, im NSU-Prozess auszusagen. Damit würden nach zweieinhalb Jahren Prozessdauer fast alle Angeklagten ihr Schweigen brechen.

Nicht nur Beate Zschäpe will jetzt im NSU-Prozess reden: Nach Informationen von Spiegel Online plant auch der mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben eine Aussage und bereite diese derzeit vor. Das meldete das Magazin am Donnerstag. Wohlleben-Verteidigerin Nicole Schneiders lehnte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) eine Stellungnahme dazu ab.

Die Aussage von Beate Zschäpe, die zunächst für vergangenen Mittwoch vermutet und dann bis mindestens kommende Woche verschoben worden war, soll nach neuesten Meldungen nun frühestens am 8. Dezember stattfinden. Der Grund: Ihr neuer Wahlverteidiger befindet sich vorher in einem bereits lange geplanten Urlaub, bestätigte Hermann Borchert gegenüber Spiegel Online. Borchert schloss aus, dass Zschäpe es sich während seines Urlaubs anders überlegen könnte.

Die Hauptangeklagte in dem Mammut-Prozess hatte vor wenigen Tagen eine "umfassende" Erklärung angekündigt über ihre Rolle beim NSU sowie ihr Wissen über die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen. Ihr Anwalt Mathias Grasel kündigte außerdem an, dass Fragen des Senats beantwortet würden, wobei er offenließ, ob von Zschäpe persönlich oder von ihm. Der Termin war aber verschoben worden, nachdem Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen alle fünf Richter des Senats stellte. Eine Gerichtssprecherin sagte am Donnerstag, über diesen werde bis zum Beginn der nächsten Verhandlung am Dienstag entschieden. Für diesen Tag hat das Gericht die Fortsetzung des Prozesses geplant.

Ebenfalls noch nicht entschieden ist außerdem über einen Antrag der drei ursprünglichen Verteidiger Zschäpes, der Juristen Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Sie hatten erneut ihre Abberufung aus dem Verfahren verlangt. Nach Auskunft der Gerichtssprecherin kann der Senat darüber aber erst befinden, wenn vorher eine andere Kammer über den Befangenheitsantrag entschieden hat.

Die Angeklagten und ihr Aussageverhalten - bisher

'Ralf Wohlleben wird beschuldigt, die wichtigste Tatwaffe des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU), die Pistole vom Typ "Ceska", beschafft zu haben. Die Bundesanwaltschaft hält ihn außerdem für die "steuernde Zentralfigur" hinter dem NSU. Mit der "Ceska" sollen die mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende in Nürnberg, München, Hamburg, Rostock, Kassel und Dortmund aus rassistisch motivierten Gründen erschossen haben. Die Anklage hält die Verwendung der immer gleichen Waffe für eine verschlüsselte Form der Selbstbekennung. Beim zehnten NSU-Mord, dessen Opfer die Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn war, wurden andere Waffen verwendet.

Im NSU-Prozess haben bisher nur zwei der Angeklagten ausgesagt. Der ebenfalls als Waffenbeschaffer angeklagte Carsten S. hatte schon zu Beginn ein volles Geständnis abgelegt. Holger G., der das Trio mit Papieren und einer Tarnlegende versorgt haben soll, beschränkte sich bisher auf eine von ihm selbst vorgetragene Erklärung.

Der einzige Mitangeklagte, der nach den beiden erwarteten Aussagen noch schweigen würde, ist André E. Auch er soll das Trio während der gesamten Zeit im Untergrund bis zum Auffliegen am 4. November 2011 unterstützt haben. Im Prozess fiel er mehrfach mit provokativen Aufschriften auf seiner Kleidung auf, etwa mit dem Spruch "Brüder schweigen". Seine Verteidiger waren am Donnerstag zunächst nicht für Nachfragen zu erreichen.

Auch Beate Zschäpe muss sich in dem Prozess als Mittäterin verantworten. Sie habe zwar nicht selbst geschossen, die Taten aber mitgeplant und gebilligt. Sie sei außerdem Mitglied der terroristischen Vereinigung NSU gewesen, meint die Bundesanwaltschaft. Gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt war sie 1998 in den Untergrund abgetaucht. In den Jahren danach soll der NSU seine Taten verübt haben.

dpa/ahe/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Aussagen im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17532 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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