Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess wird wohl vor dem BVerfG ausgetragen werden. Die türkische Zeitung Sabah kündigte eine Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Eilantrag an. "Wir werden klagen", sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel der dpa am Mittwochabend in München.
Im ZDF sagte Erel: "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Die Presse- und die Informationsfreiheit müssten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten.
Die 50 festen Presseplätze waren vom Gericht nach Eingang der Anmeldungen vergeben worden. Zuletzt hatte der CSU-Innenexperte Stephan Mayer zehn feste Plätze für ausländische Medien verlangt. Dafür sollten die übrigen Zuschauer weniger Plätze bekommen, sagte er der Bildzeitung. Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz sprachen sich für eine Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen Nachbarraum des Gerichts aus.
Die erste Verfassungsbeschwerde im Zuge des NSU-Prozesses ist bereits in Karlsruhe eingegangen. Eine in Deutschland lebende Türkin will sich damit dagegen wehren, dass alle Zuschauer beim Betreten des Gerichtssaals ihren Ausweis kopieren lassen müssen.
Der Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe beginnt am 17. April vor dem Oberlandesgericht München. Acht der zehn mutmaßlichen Opfer haben türkische Wurzeln.
dpa/age/LTO-Redaktion
Streit um Platzvergabe im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8459 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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