Akkreditierung zum NSU-Prozess: Sorge vor weiteren Verfassungsbeschwerden

16.04.2013

Anwälte und Medienvertreter forderten das OLG München am Dienstag auf, für den auf Anfang Mai verschobenen Prozess einen größeren Saal zu wählen oder die Verhandlung in einen weiteren Raum zu übertragen. Zugleich wird die Sorge laut, dass das erneute Akkreditierungsverfahren auch neue Verfassungsbeschwerden nach sich ziehen könnte.

Klagen könnten Journalisten, die nach dem ersten Verfahren einen Platz sicher hatten und nun leer ausgehen könnten. Wie der neue Anlauf zur Platzvergabe aussehen soll, hat der Senat unter Vorsitz von Manfred Götzl bisher nicht mitgeteilt. Nach wochenlangem Streit über die Vergabe der Presseplätze hatte das Oberlandesgericht (OLG) München den für Mittwoch geplanten Prozessbeginn um knapp drei Wochen auf den 6. Mai verschoben.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte zuvor entschieden, dass insbesondere türkische Medien eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssen. Acht der zehn Opfer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU hatten türkische Wurzeln.

Die Nebenklageanwältin Angelika Lex sagte, mit den Neustart müsse man erneut über eine Übertragung in einen zweiten Saal nachdenken. "Die grundsätzliche Problematik, dass der Saal viel zu klein ist, bleibt. Man kann sicher nicht in drei Wochen einen neuen Raum finden." Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, regte ebenfalls eine Videoübertragung sowie die Suche nach einem größeren Saal an. Allerdings war der Gerichtssaal A 101 gerade für 1,25 Millionen Euro für das Verfahren umgerüstet worden.

Erneute Verfassungsbeschwerden nicht ausgeschlossen

Weitere Verfassungsbeschwerden gegen das Akkreditierungsverfahren wären "der größte Gau", sagte Lex. Sie bedauerte, dass die Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wegen der Debatte inzwischen in den Hintergrund getreten seien. Der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wird Mittäterschaft an zehn Morden zur Last gelegt. Zudem sind vier mutmaßliche Helfer angeklagt.

Wie am Dienstag bekannt wurde, ist eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des NSU-Trios und eine Kundgebung gegen Rassismus vor dem Bundestag verschoben worden. Das "Bündnis gegen Rassismus" hatte für Mittwoch zum Beginn des NSU-Prozesses zu den Veranstaltungen in Berlin eingeladen. Mit der Verlegung des Prozessauftaktes auf den 6. Mai wurden auch die Aktionen des "Bündnisses gegen Rassismus" auf dieses Datum verlegt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Akkreditierung zum NSU-Prozess: Sorge vor weiteren Verfassungsbeschwerden . In: Legal Tribune Online, 16.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8536/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen