Kosten des NSU-Prozesses: Bereits 30 Millionen Euro, kein Ende in Sicht

18.02.2015

Der NSU-Prozess ist ein Mammutverfahren mit Bergen von Akten, vielen Zeugen und 80 Nebenklägern. Die Kosten liegen bislang bereits bei 30 Millionen Euro, Termine sind bis ins nächste Jahr anberaumt. Der hohe Aufwand lässt auch Rufe nach einer Begrenzung der Nebenklägervertreter laut werden.

Der Münchner NSU-Prozess hat bisher Kosten von knapp 30 Millionen Euro verursacht. Jeder Prozesstag im Verfahren um die Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" koste etwa 150.000 Euro, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber, in einen Interview des "Münchner Merkur" (Mittwoch). Somit könnte das seit Mai 2013 laufende Verfahren der bislang teuerste Prozess in Bayern werden, meint OLG-Sprecherin Andrea Titz.

Letztlich seien diese Summen für ein Staatsschutzverfahren angesichts der hohen Sicherheitsmaßnahmen aber nicht ungewöhnlich, sagte Titz. Hinzu komme die unglaubliche Anzahl von Sitzungstagen. Seit dem Start am 6. Mai 2013 wurde schon an knapp 190 Tagen verhandelt. Anberaumt ist der Prozess vorerst bis zum Januar 2016.

"Die Personalkosten und die Kosten für Verteidiger und Nebenkläger sind fix, daran kann man nichts ändern", sagte OLG-Präsident Huber. Die Gesamtkosten seien eine gewaltige Summe, "vor allem, wenn man bedenkt, dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen haben."

"Gesetzgeber muss Zahl der Nebenklägervertreter begrenzen"

Ursächlich für die Kosten ist unter anderem die Nebenkläger-Regelung. Huber spricht sich daher für eine Änderung aus: "Der Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger vertreten." Andernfalls könne es passieren, dass ein Verfahren komplett zerfasere. Mit 80 Nebenklägern wie im NSU-Prozess könne man noch umgehen, aber es könne Völkermord-Prozesse mit Hunderten oder gar Tausenden Opfern geben.

Im Hinblick auf den Platzmangel im Gerichtssaal vor allem zu Beginn des NSU-Prozesses kann sich Huber bei großen Verfahren künftig auch eine Videoübertragung nach außen vorstellen, "nicht nur in einen Nebenraum für Journalisten, sondern live für jedermann." Allerdings nicht uneingeschränkt: "Ich würde es auf die nüchterne Anklageverlesung und das Urteil beschränken", erklärte Huber. Andernfalls gebe es "die Möglichkeit einer Show-Veranstaltung für Staatsanwälte und Verteidiger."

Im Münchner NSU-Prozess wird seit 22 Monaten verhandelt. Es geht um zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge, für die sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe verantworten muss. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Unterstützer angeklagt.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kosten des NSU-Prozesses: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14722 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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