Nach Antrag der drei Pflichtverteidiger: OLG lehnt Ent­bindung von Zschäpe-­Vertei­digern ab

20.07.2015

Das OLG München hat den Antrag der drei Anwälte von Beate Zschäpe, Sturm, Heer und Stahl abgelehnt. Sie wollten von ihrer Mandantin entpflichtet werden.

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Entbindung der drei ursprünglichen Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt. Seine Entscheidung fällte das Gericht am Montag nach einer mehrstündigen, immer wieder unterbrochenen Sitzung. Die drei Verteidiger hatten am Morgen die Entpflichtung beantragt.

Zschäpes neuer Anwalt Mathias Grasel erklärte am Montag nach vertraulicher Rücksprache mit seiner Mandatin, ihre bisherigen Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hätten sie über Gespräche mit dem Gericht nicht informiert. 

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl über Unterredungen berichtet, die er am Rande des Prozesses in den vergangenen Wochen mit den Anwälten geführt hatte. Heer, Stahl und Sturm hätten angesichts der Bestellung eines vierten Pflichtverteidigers Skepsis geäußert und geltend gemacht, das "Binnenverhältnis" zwischen den Verteidigern und der Angeklagten Zschäpe könne geschwächt werden.

Rechtsanwalt Heer betonte jedoch am Montag: "Ich habe zu keinem Zeitpunkt einen vierten Pflichtverteidiger abgelehnt." Er forderte den Richter auf, seine Zusammenfassung der Anwaltsgespräche schriftlich abzufassen und zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Antrag der drei Pflichtverteidiger: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16297 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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