Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen: Vorermittlungen nur noch gegen einen mutmaßlichen KZ-Wächter aus MV

22.08.2013

Die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg führt in Mecklenburg-Vorpommern nur noch gegen einen mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann Vorermittlungen. Das teilte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) am Mittwoch mit.

Anfangs waren drei Verdächtige im Fokus der Ermittler. Bei einem habe sich später herausgestellt, dass er nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohne, ein zweiter sei in der Zwischenzeit gestorben, sagte Kuder. Sie rechne damit, dass die Vorermittlungen in vier Wochen abgeschlossen sein würden und dass dann, sollte sich der Verdacht erhärten, der verbliebene Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft im Land abgegeben würde.

Bundesweit ermittelte die Aufklärungsstelle in diesem Jahr gegen rund 50 Verdächtige wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz. Der Betroffene aus Mecklenburg-Vorpommern soll Mitglied der Wachmannschaft des KZs Auschwitz-Birkenau ("SS-Totenkopf-Sturmbann Auschwitz") gewesen sein.

Die Vorermittlungen wurden nach dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk möglich. Dieser war 2011 wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord verurteilt worden, weil er Mitglied der Wachmannschaft des KZ Sobibor war, ohne, dass sich sein Kausalbeitrag zu jeder einzelnen Tötungshandlung konkret hätte darlegen lassen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen: Vorermittlungen nur noch gegen einen mutmaßlichen KZ-Wächter aus MV . In: Legal Tribune Online, 22.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9411/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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