NRW geht bei der Kriminalstatistik einen Sonderweg: Die Polizei wird von nun an sämtliche Staatsangehörigkeiten von Verdächtigen und Opfern erfassen und ausweisen. "Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen", erklärte Minister Reul.
In der nordrhein-westfälischen Kriminalstatistik sollen künftig Mehrfachstaatsangehörigkeiten von Verdächtigen und Opfern ausgewiesen werden. Das hat das NRW-Innenministerium mitgeteilt.
"Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen. Darum müssen wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig in der Kriminalstatistik berücksichtigen", sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der Rheinischen Post. Zudem könnten mehrere Staatsangehörigkeiten im Hinblick auf Haftgründe gemäß §§ 112 Abs. 2 Nr. 2, 113 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) Anhaltspunkte für eine eventuelle Fluchtgefahr und für Fluchtmöglichkeiten sein.
Ein entsprechender Erlass sieht die detailliertere Erfassung rückwirkend ab 1. Juli 2025 vor. An das Bundeskriminalamt (BKA) wird allerdings wegen bundeseinheitlicher Richtlinien weiterhin nur eine Staatsangehörigkeit übermittelt.
2024: Einer von sechs deutschen Tatverdächtigen in NRW ist Doppelstaatler
Eine Auswertung habe ergeben, dass jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 eine zweite Staatsangehörigkeit besaß, erklärte Reul zu der Maßnahme weiter.
Die häufigsten fünf Doppelstaatsangehörigkeiten bei den deutschen Verdächtigen im Jahr 2024 in NRW waren demnach: deutsch/türkisch (10.307 Personen), deutsch/polnisch (6.652), deutsch/russisch (3.484), deutsch/marokkanisch (3.125) und deutsch/syrisch (2.185).
Bislang war es so, dass deutsche Verdächtige, die etwa auch einen türkischen oder griechischen Pass hatten, ausschließlich als deutsche Tatverdächtige geführt wurden.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Sonderweg bei Kriminalstatistik: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58012 (abgerufen am: 11.12.2025 )
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