Coronavirus: Geplantes NRW-Epi­de­mie­ge­setz soll ent­schärft werden

08.04.2020

Besonders strittige Punkte des NRW-Pandemiegesetzes sollen abgeändert werden, so etwa die Zwangsverpflichtung medizinischen Personals. Über die Korrekturen wird seit Mittwochnachmittag beraten.

Das geplante Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen (NRW) mit weitreichenden Befugnissen für die Landesregierung in der Coronakrise könnte in wesentlichen Punkten entschärft werden. So werde der besonders strittige Passus zur Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegern im Katastrophenfall wohl gestrichen, verlautete am Mittwoch aus Fraktionskreisen. Stattdessen könnte es ein Freiwilligenregister geben. Zuvor hatte der WDR berichtet.

Diese Korrekturen hatte die Opposition gefordert. Die SPD hatte angekündigt, dem Gesetz nur zustimmen, wenn Zwangsverpflichtungen medizinischen Personals gestrichen würden. Gerade Juristen hatten bei diesem Punkt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.

Die Fraktionsspitzen von CDU, FDP, SPD und Grünen verhandelen seit Mittwochnachmittag über Korrekturen an dem Gesetz. Es soll am Donnerstag in einer Landtags-Sondersitzung verabschiedet werden.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) möchte eine möglichst einstimmige Verabschiedung im Landtag erreichen. Die AfD wurde nicht an den Verhandlungen beteiligt.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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Coronavirus: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41263 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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