Landtagswahlen in NRW: Auch künftig erst ab 18 Jahren

12.02.2020

An den Landtagswahlen in NRW dürfen weiterhin nur volljährige Bürger teilnehmen. Einen Gesetzentwurf der SPD, das Wahlalter auf 16 Jahre herabzusetzen, lehnte das Parlament ab.

Minderjährige ab 16 Jahren werden auch bei der nordrhein-westfälischen Landtagswahl 2022 nicht mitwählen dürfen. CDU, FDP und AfD stimmten am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag gegen einen Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Landesverfassung. Die Grünen stimmten dafür.

Eine Absenkung des Wahlalters führe nicht automatisch zu einer höheren Wahlbeteiligung, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Die Landesregierung lehne es zudem ab, die Rechtslage bei überregionalen Wahlen auseinanderfallen zu lassen. Bei den Bundestags- und Europawahlen liege die Altersgrenze ebenso wie bei den Landtagswahlen in den meisten Bundesländern einheitlich bei 18 Jahren.

Der CDU-Abgeordnete Peter Preuß mahnte: "Das Wahlrecht darf nicht als erzieherisches Mittel herhalten." Die Jugendlichen müssten auch vor Einflussnahme und Überforderung geschützt werden. Eine Absenkung des Wahlalters könne auch Extremisten an den Rändern stärken. Davor müsse die demokratische Verfassung geschützt werden.

SPD und Grüne wiederum haben im Wahlrecht schon ab 16 hingegen eine Stärkung der Demokratie gesehen. Die lebe schließlich von Beteiligung, betonte die Grünen-Abgeordnete Josefine Paul. Österreich zeige, dass ein jüngeres Einstiegsalter die Bereitschaft, an folgenden Wahlen teilzunehmen, erhöhe, so ein Argument der SPD.

Der Verein "Mehr Demokratie" bedauerte die Ablehnung des Gesetzentwurfs. "Quer durch fast alle Parteien wird eine Jugend gefeiert, die sich politisiert und freitags demonstrieren geht", hieß es in einer Mitteilung des Landesvorstands. "Es wird höchste Zeit, Jugendlichen auch bei den Landtagswahlen eine Stimme zu geben." Immerhin seien Jugendliche mit 16 Jahren bereits bei Landtagswahlen in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein stimmberechtigt - ebenso wie in elf Bundesländern bei Kommunalwahlen, darunter in NRW.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Landtagswahlen in NRW: Auch künftig erst ab 18 Jahren . In: Legal Tribune Online, 12.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40255/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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