Noch im Frühjahr will der Justizminister von Nordrhein-Westfalen Thomas Kutschaty (SPD) einen Gesetzentwurf zur Bestechung von Abgeordneten in den Bundesrat einbringen. Die Neuregelung soll "sämtliche strafwürdige Verhaltensweisen von und gegenüber Abgeordneten" erfassen, sagte Kutschaty am Freitag in Düsseldorf.
Nordrhein-Westfalen arbeite momentan im Auftrag der Justizministerkonferenz an der Ausweitung der einschlägigen Vorschriften, so Kutschaty weiter. Bislang steht allein der Stimmenkauf bei Abstimmungen und Wahlen im Parlament unter Strafe. Damit lässt sich Bestechung nach Überzeugung von Experten kaum wirksam bekämpfen. Der Bundesgerichtshof hatte den Gesetzgeber deshalb schon 2006 in seinem Urteil zu einem Korruptionsskandal in Wuppertal dringend aufgefordert, tätig zu werden. Seitdem ist aber nichts mehr geschehen.
Mittlerweile hätten sich selbst DAX-Vorstände bei der Regierung beschwert, kritisierte der Minister. Viele der Auftraggeber in anderen Ländern forderten von den Unternehmen, dass die UNO-Konvention zur Bekämpfung von Korruption von 2003 von ihrem Herkunftsland ratifiziert worden sei. Ohne umfangreiches Gesetz zur Abgeordnetenbestechung könne dies jedoch nicht erfolgen.
Der Konvention sind bereits mehr als 160 Staaten beigetreten. Deutschland gehört Kutschaty zufolge zusammen mit Syrien und dem Oman zu den isolierten Staaten. "Wir haben hier zurzeit eine rechtliche Situation wie in Syrien und das kann uns eigentlich nicht ruhig schlafen lassen."
dpa/blü/LTO-Redaktion
NRW-Minister zur Korruptionsbekämpfung: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7917 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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