Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen rückgeändert: Frau­en­för­de­rung nur bei wir­k­lich glei­cher Eig­nung

13.09.2017

CDU und FDP haben in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz rückgängig gemacht, mit dem die rot-grüne Vorgängerregierung Frauen im öffentlichen Dienst besonders fördern wollte. Die Regelung von 2016 war auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen.

Eine deutliche Bevorzugung von Frauen bei der Beförderung von Beamten ist in Nordrhein-Westfalen wieder abgeschafft. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am Mittwoch mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD ein Gesetz, mit dem die alte Rechtslage wiederhergestellt wird.

Bisher waren nach dem Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 Frauen "bei im Wesentlichen gleicher Eignung" bevorzugt zu befördern. Die Worte "im Wesentlichen" sind nun gestrichen. Neu aufgenommen ist, dass Frauen nur dann bevorzugt zu befördern sind, wenn "im jeweiligen Beförderungsamt der Laufbahn weniger Frauen als Männer sind".

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte bereits 2016 in sechs Musterverfahren erklärt, dass Beförderungsentscheidungen nicht auf die Neufassung gestützt werden konnten. Die von der rot-grünen Landesregierung verantwortete Regelung verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese. Fast 100 Beamte hatten Rechtsmittel gegen Personalentscheidungen eingelegt.

dpa

Zitiervorschlag

Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen rückgeändert: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24509 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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