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48064

NRW reformiert sein Gesundheitsrecht: Besuchs­recht im Kran­ken­haus trotz Pan­demie

06.04.2022

Eine Station in einem Krankenhaus

NRW reagiert auf die Pandemie: Das Besuchsrecht in Krankenhäusern trotz Corona kommt. Foto: upixa - stock.adobe.com

Der Landtag NRW hat diverse Aspekte, über die anlässlich der Corona-Pandemie viel diskutiert wurde, gesetzlich geklärt. Besuchsrecht im Krankenhaus, Patientenfürsprecher und stärkere Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser gehören dazu.

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Der nordrhein-westfälische Landtag stärkt die Patientenrechte. Dazu hat das Landesparlament am Dienstag eine Gesetzesänderung mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet. Die SPD-Opposition votierte dagegen; Grüne und AfD enthielten sich.

Das nachgebesserte Gesetz zur Krankenhausgestaltung schreibt nun unter anderem ein Besuchsrecht fest. Der Landtag zieht damit eine Lehre aus der Corona-Pandemie, während der viele Patienten unter Isolation in Krankenhäusern litten und teilweise sogar allein dort sterben mussten, ohne sich von Angehörigen verabschieden zu können.

Im nun beschlossenen Gesetzentwurf heißt es dazu, auch während einer pandemischen Lage dürften Krankenhausbesuche nicht vollständig unterbunden werden, weil dies Grundrechte beschneide. Zudem förderten soziale Kontakte die Genesung. Deshalb werde nun ein allgemeines Besuchsrecht gesetzlich verankert.

Krankenhäuser teilweise zu weit gegangen

Er habe dazu während der Pandemie sehr viele Eingaben von Patienten und Angehörigen erhalten, begründete Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Novelle. "Manche Einschränkungen waren nötig, aber es gab auch immer wieder Krankenhäuser, die zu weit gegangen sind."

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte: "Was für Patienten in Krankenhäuser gilt, muss auch für Pflegeheimbewohner gelten." Isolation sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Die betroffenen Menschen sterben an Einsamkeit, nicht am Virus."

Mit dem neuen Gesetz werden die Kliniken außerdem verpflichtet, Patientenfürsprecher zu bestellen. Viele hätten das schon, aber jetzt müssten alle dafür sorgen, weil Patienten "manchmal nicht so stark für sich selbst sprechen können", erläuterte der Minister. Die Neuregelungen seien kein Ausdruck des Misstrauens gegen die Krankenhäuser, aber es müsse Klarheit geschaffen werden.

Stärkere Rechtsaufsicht

Gestärkt wird auch die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser. Bislang sei sie "ein stumpfes Schwert", weil die Regelungen zu allgemein seien, um wirkungsvoll vorzugehen, sagte Laumann. In der Vergangenheit sei das manchmal "sehr mühsam" gewesen. Patienten hätten das Recht, sich auch im Gesundheitsministerium zu beschweren. Dieses müsse dann aber auch Einblick in die Akten nehmen können, um aufklären zu können. Das Gesetz regelt nun konkrete Befugnisse, Sanktionen bei Fehlverhalten in den Krankenhäusern und die Reichweite der Aufsicht.

Für künftige pandemische Lagen und vergleichbare Gefahrensituationen wurde eine Mitwirkungspflicht der Krankenhäuser festgeschrieben, um wichtige Daten, etwa zur Auslastung der Intensivmedizin, zu erfassen, damit das Land die Versorgungskapazitäten zentral steuern kann.

dpa/LTO-Redaktion

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NRW reformiert sein Gesundheitsrecht: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48064 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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