Werden schlechter qualifizierte Frauen in NRW durch das Landesbeamtengesetz auf der Karriereleiter nach oben bugsiert? Die FDP sieht das so. Laut einem Gutachten ist der umstrittene Paragraf verfassungswidrig. Die Regierung hält dagegen.
Die Frauenförderung im neuen nordrhein-westfälischen Landesbeamtenrecht ist laut einem Rechtsgutachten für die FDP verfassungswidrig. Demnach hatte das Land für die Neuregelung keine Gesetzgebungskompetenz. Das geht aus einem Gutachten des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. Janbernd Oebbecke hervor, das am Freitag in Düsseldorf vorgestellt wurde.
Nach dem neuen Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 sind Frauen "bei im Wesentlichen gleicher Eignung" bevorzugt zu befördern. Das Land habe aber keine Befugnis gehabt, damit den Leistungsgrundsatz im Grundgesetz zu durchbrechen, unterstrich FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Die Landtagsfraktion der Liberalen strebt eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht an, braucht aber Unterstützung aus anderen Fraktionen. Ein Drittel der Abgeordneten müsste einem solchen Verfahren zustimmen.
Nach Angaben der FDP haben bislang 75 Beamte Klage gegen das neue Gesetz eingereicht. In fünf Eilverfahren sei bereits entschieden worden, stets zugunsten der Kläger, so Oebbecke. Die Landesregierung hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt. Die ersten Entscheidungen im Eilverfahren werden noch in diesem Monat erwartet.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, die rot-grüne Landesregierung halte an ihrem Ziel fest, die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst zu beenden. Die Regierung sei von der
Verfassungsfestigkeit des Gesetzes überzeugt und habe dies im Vorfeld durch ein Rechtsgutachten absichern lassen.
Derzeit seien wegen der anhängigen Klagen Beförderungen auf etlichen Stellen ausgesetzt, sagte FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel. Dies könne beim Weg durch die Instanzen über Jahre zu Beförderungsstaus führen. Einige Männer seien durch die Gesetzesnovelle auf den Beförderungslisten quasi über Nacht um mehrere Hundert Plätze nach hinten katapultiert worden.
dpa/una/LTO-Redaktion
Landesbeamtenrecht in NRW: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21995 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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