Für ein Verbot sei die NPD zu schwach, aber die Politik könne den Geldhahn zudrehen, entschied das BVerfG Anfang 2017. Dafür wurde extra das Grundgesetz geändert, bis dato erhalten die Rechtsextremen aber weiter Steuergelder.
Ein Jahr nach dem Scheitern des NPD-Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird die rechtsextremistische Partei weiterhin mit Steuergeldern unterstützt. Zwar einigten sich die Bundesländer im Juli darauf, der NPD die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen und änderten dafür das Grundgesetz. Doch entscheiden müsste wieder das BVerfG - und dort liegt noch kein entsprechender Antrag vor.
Derweil berät eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern weiterhin über einen Antrag und erneute Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Grundsätzlich komme der Antrag in Betracht, so lautet nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Zwischenergebnis. Bei einer Sitzung am 24. Januar in Berlin soll auch über das weitere Vorgehen beraten werden.
Das Bundesinnenministerium sieht das Heft des Handelns bei den Ländern. "Zunächst bleiben die Beschlüsse des Bundesrates, dessen nächste Plenarsitzung Anfang Februar 2018 stattfindet, abzuwarten", erklärte eine Sprecherin. Ob und wann das Bundeskabinett sich mit der Sache befassen werde, "ist von vielen Faktoren abhängig und derzeit nicht absehbar".
"Hoffnung, dass das zeitnah passiert"
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht, der am Mittwoch den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernahm, geht davon aus, dass sich bald etwas tut. "Ich habe die Erwartungshaltung, dass der Bundesrat diesen Antrag auch stellen wird", sagte er im sachsen-anhaltischen Wanzleben. "Ob das jetzt im Februar passiert, das weiß ich nicht. Ich habe aber die Hoffnung, dass das zeitnah passiert."
Klar ist aber schon jetzt, dass die NPD auch ohne offiziellen Ausschluss von der Parteienfinanzierung vorerst auf den Löwenanteil an staatlicher Unterstützung verzichten muss. Da die Rechtsextremen bei der Bundestagswahl nur einen Stimmenanteil von 0,4 Prozent erzielten, fällt die Unterstützung aus Bundesmitteln weg. Diese belief sich 2016 auf knapp 1,03 Millionen Euro. Der Länderanteil lag dagegen lediglich bei knapp 110.650 Euro. Aktuelle Zahlen für die Parteienfinanzierung im Jahr 2017 dürfte der Bundestag Mitte Februar veröffentlichen. Die Parteienfinanzierung bemisst sich unter anderem am Stimmenanteil bei Bundestags- und Europawahlen sowie der Summe an Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen und Spenden.
Ein NPD-Verbotsverfahren war zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Am 17. Januar 2017 urteilten die Karlsruher Richter, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu unbedeutend für ein Verbot. Das Gericht wies aber auf die Möglichkeit des Entzugs der staatlichen Parteienfinanzierung hin.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Ein Jahr nach Karlsruher Urteil: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26543 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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