NPD-Verbotsverfahren: BVerfG sieht in V-Leuten kein Ver­fah­rens­hin­dernis

03.03.2016

Anders als im letzten Anlauf scheitert das NPD-Verbotsverfahren diesmal nicht an Informanten des Verfassungsschutzes. Diese vorläufige Einschätzung äußerte BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch.

Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen - es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sei nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Damit steigt das Gericht nun in die inhaltliche Prüfung ein. Laut Voßkuhle hat die NPD nach dem dritten Verhandlungstag am Donnerstag sechs Wochen Zeit, neue Aspekte vorzubringen. In diesem Fall würde das Gericht möglicherweise weiter verhandeln. Sonst komme die Verhandlung aber am Donnerstag zum Abschluss.

Bis zu einem Urteil werden dann wohl einige Monate vergehen. Erklären die Richter die Partei für verfassungswidrig, muss sie sich auflösen. Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 in einem Fiasko für die Politik geendet, weil im Verfahren ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze hinein mit sogenannten V-Leuten durchsetzt war.

Diesmal hatten die Bundesländer vorgesorgt und im vergangenen Jahr auf Bitten des Gerichts noch einmal umfangreich dokumentiert, dass alle V-Leute rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens "abgeschaltet" waren. NPD-Anwalt Peter Richter hatte am Dienstag versucht,
Überwachungs- und Anwerbeversuche jüngeren Datums nachzuweisen. Das Gericht sieht die vorgetragenen Fälle aber nicht als relevant an.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NPD-Verbotsverfahren: BVerfG sieht in V-Leuten kein Verfahrenshindernis . In: Legal Tribune Online, 03.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18663/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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