Die Vorgabe war klar: Das Material für das NPD-Verbotsverfahren sollte diesmal keine Informationen von V-Leuten enthalten. Die Innenminister gaben dafür eigens Testate ab. Doch das reicht dem BVerfG nicht aus.
Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Bundesrat aufgefordert, mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorzulegen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor.
In ihrem vierseitigen Beschluss fordern die Karlsruher Richter zusätzliche Beweise in mehreren Punkten. So soll die Länderkammer "darstellen und belegen", wie die verdeckten Informanten des Verfassungsschutzes - sogenannte V-Leute - in den Führungsgremien der rechtsextremen Partei abgeschaltet wurden, bevor die Materialsammlung für das Verbotsverfahren begann.
Zugleich soll der Bundesrat darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. "Soweit er angeboten hat, die entsprechenden Weisungen des Bundes und der Länder vorzulegen, möge er dies tun", heißt es in dem Beschluss (v. 19.03.15, Az. 2 BvB 1/13).
Experten bezweifeln Erfolgsaussichten
Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze V-Leute sitzen, dies jedoch nicht offengelegt hatte. Nach Angaben der Länder ist dieses Problem beim jetzigen Antrag ausgeräumt. Die Innenminister hatten eigens Testate abgegeben - mit der Zusicherung, die gegen die NPD gesammelten Unterlagen seien frei von V-Mann-Informationen.
Die NPD hatte in ihren Schriftsätzen an das Verfassungsgericht jedoch bestritten, dass die V-Mann-Problematik ausgeräumt sei. Die Erklärungen von Ministern könnten bei einem derartigen Verfahren nicht als Beweis ausreichen, hieß es. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Prozessbevollmächtigte und die Vorstandsmitglieder der NPD abgehört würden und damit die Prozessstrategie der Partei ausgeforscht werde.
Die NPD-Spitze will sich an diesem Dienstag mit der Entwicklung befassen. Das teilte die rechtsextreme Partei auf Anfrage mit. Die Innenminister der Länder wollten sich noch am Montagnachmittag am Rande eines Treffens in Brüssel äußern. Gegen den Antrag hatte es von Anfang an Bedenken gegeben, die Erfolgsaussichten werden von Experten angezweifelt. Nur die Länderkammer hat einen Verbotsantrag eingereicht. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.
acr/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa.
Diesmal ohne V-Leute?: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15031 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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