NPD-Verbotsverfahren: Bundestag stellt keinen eigenen Antrag

25.04.2013

Der Verbotsantrag der SPD-Fraktion findet keine Mehrheit im Parlament. Die Skepsis, ob ein derartiges Verfahren vor dem BVerfG Aussicht auf Erfolg hat, ist bei den meisten Abgeordneten noch zu groß.

Gegen den SPD-Antrag stimmten im Bundestag 326 Abgeordnete, dafür waren 211. 40 Parlamentarier enthielten sich. Angenommen wurde dagegen ein Antrag der Koalitionsfraktionen, der zur Bekämpfung des Rechtsextremismus aufruft. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten.

Die Weigerung des Bundestags, an der Seite des Bundesrats einen NPD-Verbotsantrag beim Verfassungsgericht einzureichen, ist in Mecklenburg-Vorpommern auf Kritik gestoßen. Landesparteichef und Innenminister Lorenz Caffier hatte im Vorjahr als Vorsitzender der Innenministerkonferenz den Verbotsantrag der Länderkammer massiv mit vorangetrieben. "Ich bedauere außerordentlich, dass es nicht gelungen ist im Bundestag einen Mehrheitsbeschluss für einen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD herbeizuführen und wir somit keine Geschlossenheit von Bund und Ländern demonstrieren können", erklärte Caffier enttäuscht.

SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery sprach von einem Armutszeugnis der schwarz-gelben Koalition in Berlin. Indem sie den SPD-Antrag für einen Verbotsantrag ablehnte, habe sie für ein Bild der Zerrissenheit gesorgt. "Darüber freut sich nur eine Partei: die NPD", erklärte er.

Anfang des Jahres war die NPD mit ihrem Begehren, ihre Verfassungstreue feststellen zu lassen, in Karlsruhe erfolglos geblieben.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NPD-Verbotsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8612 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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