Am Freitag hat die Länderkammer einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung beschlossen. Justizminister Maas befürwortet die Pläne und will sie noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Extremistische Parteien sollen von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. So lautet die Konsequenz, welche auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) folgen soll. Die Richter hatten im Januar ein Verbot der Partei abgelehnt, sie allerdings als verfassungsfeindlich eingestuft.
Infolge einer Initiative des Landes Niedersachsen beriet der Bundesrat das Thema am vergangenen Freitag. Um den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der bundesweiten Finanzierung umzusetzen, beschloss die Länderkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung sowie einen zur Änderung des Parteiengesetzes und weiterer einfachgesetzlicher Normen.
Bundesjustizminister Heiko Maas befürwortet die Pläne und plant einen Entzug der staatlichen Finanzierung noch in der laufenden Legislaturperiode. Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte er, "entsprechende Möglichkeiten sollten wir sehr sorgfältig prüfen. Das ist in dieser Legislaturperdiode machbar." Steuermittel für die NPD seien "eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", so Maas.
nas/LTO-Redaktion
Heiko Maas zur Parteienfinanzierung: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22357 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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