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NPD: Auch Bun­des­re­gie­rung will Aus­schluss von der Par­tei­en­fi­nan­zie­rung bean­tragen

18.04.2018

Geldhahn mit Münzen gefüllt

(c) olly-adobe.stock.com

Für ein Verbot sei die NPD zu unbedeutend, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bemühungen, die Rechtsextremisten von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, kommen hingegen voran.

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Nach dem Bundesrat will nun auch die Bundesregierung beantragen, die rechtsextremistische NPD generell von der staatlichen Parteieinfinanzierung auszuschließen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett am Mittwoch. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte: "Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält." Über den Antrag auf Finanzierungsausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Das Gericht hatte 2017 einen zweiten NPD-Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, die Partei aber zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend sei. Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin wurde das Grundgesetz dahingehend geändert, dass verfassungsfeindliche Parteien von der Finanzierung ausgeschlossen werden können.

Bei der Bundestagswahl im vergangenen September war die NPD von 1,3 Prozent auf 0,4 Prozent der Stimmen gestürzt. Entscheidend für den Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung sind die jeweils letzten Ergebnisse bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Darüber hinaus wird auf die Höhe der Spenden und Mitgliedsbeiträge geschaut.

Für 2017 hatte die NPD Bundesmittel in Höhe von rund 744.000 Euro erhalten.

In sechs der 16 Bundesländer war die Partei bei der letzten Landtagswahl über die für eine finanzielle Unterstützung notwendige Hürde von einem Prozent der gültigen Zweitstimmen gekommen. Auf Landesebene erhielt die NPD für 2017 eine Unterstützung von rund 108.000 Euro.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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NPD: Auch Bundesregierung will Ausschluss von der Parteienfinanzierung beantragen . In: Legal Tribune Online, 18.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28133/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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