Druckversion
Donnerstag, 12.02.2026, 19:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/npd-partei-finanzierung-ausschluss-unbedeutend-bverfg-grundgesetz-aenderung
Fenster schließen
Artikel drucken
22608

Nach Verfassungsgerichtsurteil: NPD soll von Par­tei­fi­nan­zie­rung aus­ge­sch­lossen werden

07.04.2017

Übergabe von Geldscheinen

© zest_marina - Fotolia.com

Mitte Januar deutete das BVerfG an, wie verfassungsfeindliche Parteien auch ohne Verbot geschwächt werden könnten: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes will die Regierung rasch umsetzen.

Anzeige

Die Große Koalition will die rechtsextreme NPD noch vor der Bundestagswahl von der Parteienfinanzierung aus Steuermitteln ausschließen. Nach einem Vorstoß aller Bundesländer hat Innenminister Thomas de Maizière am Freitag ein Verfahren eingeleitet, mit dem der NPD der Zugriff auf staatliches Geld entzogen werden soll.

Eine Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze habe er an die Spitzen der Regierungsfraktionen von Union und SPD weitergeleitet, teilte der Minister mit. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, ist nach den Worten de Maizières "ein Zustand, der nur schwer erträglich ist". Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Zuvor hatten alle 16 Länder einstimmig einen Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen gefordert. Sie griffen damit einen Weg auf, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgezeigt hatte. Auch aus dem Bundestag kamen bereits positive Signale für die Länderinitiative. Kürzlich hatte die NPD erfolgreich vor Gericht gegen eine hessische Kommune geklagt, die ihre Fraktionsgelder gestrichen hatte.

Grundgesetzänderung für Entzug der Parteienfinanzierung

Das BVerfG hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen jedoch auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin, wie den Entzug der Parteienfinanzierung.

Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.

Innenminister de Maizière erklärte, der Präsident des BVerfG habe bei der Verkündung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet. Sein Haus habe nun in enger Abstimmung mit dem Bundesjustiz- und Finanzministerium geprüft, wie diese Spielräume genutzt werden können.

Kommunale Satzungsänderung unwirksam

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas dringt auf ein rasches Ende der Parteienfinanzierung für die NPD. "Entsprechende Möglichkeiten haben wir sehr sorgfältig geprüft; das ist in dieser Legislaturperiode machbar", teilte der SPD-Politiker mit. Steuermittel für die NPD seien eine "staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze". "Viel wichtiger" bleibe in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus aber, eine "klare Haltung" gegen Hetze zu zeigen.

Für Aufsehen hatte jüngst die hessische Stadt Büdingen gesorgt. Sie hatte Ende Januar in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen.

Dagegen klagte die NPD - und bekam vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht. Aus Sicht der Richter verstößt die Satzungsänderung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch in die Ausübung des freien Mandats eingegriffen werde.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach Verfassungsgerichtsurteil: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22608 (abgerufen am: 12.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Grundgesetz
    • NPD
    • Parteien
    • Parteienfinanzierung
    • Parteiverbot
Foto von Björn Höcke 12.02.2026
AfD

Kommunen in Bayern verbieten Auftritte:

Gericht bestä­tigt Rede­verbot für Björn Höcke

Erst verlor die Stadt Lindenberg einen Rechtsstreit um eine AfD-Veranstaltung, nun will sie dem AfD-Politiker Höcke zumindest den Auftritt untersagen. Auch die Gemeinde Seybothenreuth beschreitet diesen Weg und bekommt Recht vor Gericht. 

Artikel lesen
Blick in den Otto-Wels-Saal 05.02.2026
Organstreitverfahren

BVerfG: Otto-Wels-Saal ist keine "Silbermedaille":

Warum die SPD ihren Sit­zungs­saal nicht an die AfD abt­reten muss

Als zweitstärkste Kraft im Bundestag erhebt die AfD-Fraktion Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal. Das BVerfG sieht das anders. Der Saal sei keine “Silbermedaille”, die SPD darf den tradionell “Otto-Wels-Saal” genannten Raum behalten. 

Artikel lesen
Ein Mann mit Kopfhörern vor einem Mikrofon. 30.01.2026
Medien

Anlässlich des FPÖ-Radios "Austria First":

Par­tei­funk in Deut­sch­land?

Mit "Austria First" hat die österreichische FPÖ vor wenigen Tagen ihren eigenen Radiosender an den Start gebracht. Jonas Kahl und Leo Roß fragen, ob ein vergleichbares Vorhaben in Deutschland zulässig wäre – mit recht eindeutigem Ergebnis.

Artikel lesen
Eine Flagge des Landesverbands SPD Baden-Württemberg 27.01.2026
Parteien

Initiative "Mehr Diplomatie wagen" siegt vorm LG:

SPD muss Ukraine-Krieg-Kri­ti­kern die Mit­g­lie­der­liste über­lassen

Bis zuletzt hatte sich die SPD in Baden-Württemberg geweigert. Doch nach einem Gerichtsurteil muss sie nun einer Friedensinitiative in der Partei, die auch auf Verhandlungen mit Putin setzt, die Adressen aller Parteimitglieder übermitteln. 

Artikel lesen
Ein blaues Wahlkampfzelt des AfD-Landesverbandes Brandenburg 16.01.2026
Schulen

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Schulleitung:

Keine Zustim­mung für Prak­tikum bei AfD-Vor­stand

Eine Schülerin wollte ihr Praktikum bei einem AfD-Politiker absolvieren. Die Schulleitung erlaubte das nicht, weil der Landesverband Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Das muss die Schülerin hinnehmen, sagt das OVG.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU und CDU-Kanzlerkandidat, Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, und Dorothee Ba_r (CSU) sitzen während der Winterklausur der CSU-Landes 05.01.2026
Kinder

CSU will "Verantwortungsverfahren" für kriminelle Kinder:

Absen­kung des Straf­mün­dig­keitsal­ters durch die Hin­tertür?

Wie umgehen mit Kindern, die Straftaten begehen? Die CSU schlägt jetzt ein neuartiges gerichtliches Verfahren für strafunmündige Kinder unter 14 vor. Auch Zwölfjährigen droht dann das Gefängnis. Experten sehen den Vorschlag kritisch.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Um­welt- und Pla­nungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Bau- und Pla­nungs­recht,...

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Testamentsgestaltung (inkl. Behinderten- und Bedürftigentestament) und Vorsorgevollmacht

12.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Patent­verletzungen

12.02.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/ online

13.02.2026

Zivilgerichtliche Online-Klage

13.02.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH