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Nach Verfassungsgerichtsurteil: NPD soll von Par­tei­fi­nan­zie­rung aus­ge­sch­lossen werden

07.04.2017

Übergabe von Geldscheinen

© zest_marina - Fotolia.com

Mitte Januar deutete das BVerfG an, wie verfassungsfeindliche Parteien auch ohne Verbot geschwächt werden könnten: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes will die Regierung rasch umsetzen.

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Die Große Koalition will die rechtsextreme NPD noch vor der Bundestagswahl von der Parteienfinanzierung aus Steuermitteln ausschließen. Nach einem Vorstoß aller Bundesländer hat Innenminister Thomas de Maizière am Freitag ein Verfahren eingeleitet, mit dem der NPD der Zugriff auf staatliches Geld entzogen werden soll.

Eine Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze habe er an die Spitzen der Regierungsfraktionen von Union und SPD weitergeleitet, teilte der Minister mit. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, ist nach den Worten de Maizières "ein Zustand, der nur schwer erträglich ist". Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Zuvor hatten alle 16 Länder einstimmig einen Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen gefordert. Sie griffen damit einen Weg auf, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgezeigt hatte. Auch aus dem Bundestag kamen bereits positive Signale für die Länderinitiative. Kürzlich hatte die NPD erfolgreich vor Gericht gegen eine hessische Kommune geklagt, die ihre Fraktionsgelder gestrichen hatte.

Grundgesetzänderung für Entzug der Parteienfinanzierung

Das BVerfG hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen jedoch auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin, wie den Entzug der Parteienfinanzierung.

Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.

Innenminister de Maizière erklärte, der Präsident des BVerfG habe bei der Verkündung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet. Sein Haus habe nun in enger Abstimmung mit dem Bundesjustiz- und Finanzministerium geprüft, wie diese Spielräume genutzt werden können.

Kommunale Satzungsänderung unwirksam

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas dringt auf ein rasches Ende der Parteienfinanzierung für die NPD. "Entsprechende Möglichkeiten haben wir sehr sorgfältig geprüft; das ist in dieser Legislaturperiode machbar", teilte der SPD-Politiker mit. Steuermittel für die NPD seien eine "staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze". "Viel wichtiger" bleibe in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus aber, eine "klare Haltung" gegen Hetze zu zeigen.

Für Aufsehen hatte jüngst die hessische Stadt Büdingen gesorgt. Sie hatte Ende Januar in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen.

Dagegen klagte die NPD - und bekam vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht. Aus Sicht der Richter verstößt die Satzungsänderung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch in die Ausübung des freien Mandats eingegriffen werde.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Nach Verfassungsgerichtsurteil: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22608 (abgerufen am: 15.06.2025 )

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