Die Bundestagsverwaltung darf Ansprüche der NPD nicht mit Rückforderungen gegen die in Auflösung befindliche DVU verrechnen. Das entschied das AG am Donnerstag. Nun müssen der Partei fast 50.000 Euro ausgezahlt werden.
Die NPD hat erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gegen die Verwaltung des Deutschen Bundestages geklagt. Die Richter waren der Ansicht, dass sich Ansprüche der NPD auf Auszahlung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht mit Rückforderungen gegen die DVU in Liquidation (i.L) verrechnen lassen (Urt. v. 16.08.2012, Az. VG 2 K 26.12).
NPD und DVU schlossen Ende 2010 einen so genannten Verschmelzungsvertrag, wonach die Vermögenswerte der DVU im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die NPD übertragen wurden. 2011 forderte die Bundestagsverwaltung von der DVU i.L. zu viel gezahlte Abschlagszahlungen zurück. Diesen Rückzahlungsanspruch hielt sie nun Ansprüchen der NPD entgegen.
Die zweite Kammer des VG konnte keine Gegenseitigkeit der Forderung feststellen und untersagte der Bundestagsverwaltung die Verrechnung. Die Forderung der DVU i.L. müsse dieser gegenüber durchgesetzt werden, denn im Hinblick auf die Parteienfinanzierung habe keine Verschmelzung der Parteien stattgefunden. Die Verwaltung muss der NPD nun fast 50.000 Euro auszahlen.
una/LTO-Redaktion
VG Berlin zu staatlicher Parteienfinanzierung: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6854 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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