Justiz soll entlastet werden: Grundbuch-Auszüge künftig beim Notar

19.04.2013

Zur Entlastung der Justiz übernehmen Notare künftig einige Aufgaben von den Gerichten. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am späten Donnerstagabend.

Einfache Grundbuch-Auszüge soll man in Zukunft nicht mehr am Amtsgericht, sondern vom Notar erhalten. Weiterhin wird den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, Notaren die alleinige Zuständigkeit für Erbschein-Anträge zu übertragen.

Mit dem Gesetz greift der Bundestag einen Vorstoß des Bundesrats auf - allerdings nur teilweise. Nach den Vorstellungen der Bundesländer sollte ein Notar auch sämtliche Aufgaben der Nachlassgerichte übernehmen: von der Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern. Dieses Vorhaben lehnte der Bundestag jedoch als zu weitgehend ab.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Justiz soll entlastet werden: Grundbuch-Auszüge künftig beim Notar . In: Legal Tribune Online, 19.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8569/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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