Die Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Marius Borg Høiby, die Verteidigung plädiert auf Freispruch von den Vergewaltigungsvorwürfen und eineinhalb Jahre Haft. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Nach rund sechs Wochen steht der Strafprozess gegen den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit in Oslo kurz vor dem Abschluss.
Marius Borg Høiby ist in insgesamt 40 Punkten angeklagt. Es geht unter anderem um Vergewaltigung in vier Fällen, Misshandlung in engen Beziehungen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verkehrsdelikte und mehrere Verstöße gegen Besuchsverbote.
Staatsanwalt Sturla Henriksbø forderte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten und ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin. Mette-Marits Sohn sei in 39 von 40 Anklagepunkten zu verurteilen. Lediglich für einen Verstoß gegen ein Kontaktverbot solle Høiby freigesprochen werden, so die Staatsanwaltschaft.
Die Verteidiger Petar Sekulic und Ellen Holager Andenæs dagegen forderten am letzten Prozesstag am Donnerstag eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren. Von den Vergewaltigungsvorwürfen sei Høiby freizusprechen. "Es gibt keine Beweise, die dafürsprechen, dass Marius für die Vergewaltigungen verurteilt werden kann", sagt Sekulic. "Falls er für alle Anklagepunkte verurteilt werden sollte, wären fünf bis sechs Jahre das richtige Maß", ergänzt Andenæs.
Vergewaltigung und häusliche Gewalt
Mette-Marits Sohn ist unter anderem in vier Fällen von Vergewaltigung nach norwegischem Recht angeklagt. In drei Fällen soll er Frauen im Genitalbereich berührt haben. In einem Fall – der schwersten Anschuldigung – soll er Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt haben. Während der mutmaßlichen Taten sollen die Frauen geschlafen beziehungsweise einen Blackout gehabt haben.
Høiby soll sie dabei gefilmt haben. Foto- und Videoaufnahmen auf den Handys des Norwegers spielten im Prozess deshalb eine wichtige Rolle. Mit drei der Frauen soll der Angeklagte vor den mutmaßlichen Taten länger freiwilligen Sex gehabt haben – das sollte sich strafmildernd auswirken, sagte Staatsanwalt Henriksbø.
Verantworten muss sich der 29-Jährige auch wegen zahlreicher Fälle häuslicher Gewalt. Ein Vorfall im August 2024 hatte die Ermittlungen gegen den norwegischen "Bonus-Prinzen" ins Rollen gebracht. Høiby soll seine damalige Freundin, von norwegischen Medien nach dem Osloer Stadtteil "Frogner-Frau" genannt, in deren gemeinsamer Wohnung unter anderem gewürgt, einen Kronleuchter von der Wand gerissen und darauf herumgetrampelt sowie ein Messer in die Wand geworfen haben. Vor allem im Rausch habe der Norweger die Beherrschung verloren, sei eifersüchtig gewesen und gewalttätig geworden. Auf die "Frogner-Frau" bezieht sich die Hälfte der 40 Anklagepunkte. Auch Fälle häuslicher Gewalt gegen eine weitere Ex-Freundin, eine Influencerin, werden ihm vorgeworfen.
Høiby bestreitet Vergewaltigungen
Neben den Sexual- und Gewalttaten werden dem Sohn der Kronprinzessin und Stiefsohn von Kronprinz Haakon einige weniger schwere Vergehen vorgeworfen. Er soll etwa zu schnell gefahren sein und Polizisten den Mittelfinger gezeigt haben. Für einen Dealer soll er mindestens 3,5 Kilo Marihuana transportiert haben. Diese Taten gibt er zu, genauso wie die Gewalt gegenüber der "Frogner-Frau" sowie Verstöße gegen ein Kontaktverbot zu ihr.
An manchen Stellen zeigte der Norweger auch Reue, vor allem über die Art und Weise, wie er mit Ex-Freundinnen umgegangen sei. An anderen Stellen verstrickte er sich in teils widersprüchlichen Aussagen oder gab an, sich aufgrund von Alkohol- oder Drogenrausch nicht erinnern zu können. Die Vergewaltigungen bestreitet er. Staatsanwalt Henriksbø hielt die mutmaßlichen Opfer in seinem Plädoyer für glaubwürdiger.
Høibys Verteidiger Sekulic dagegen säte Zweifel an der Glaubwürdigkeit vor allem eines der mutmaßlichen Opfer. Die Frau hatte Medien zufolge ausgesagt, einen Blackout gehabt zu haben, und nahegelegt, dass ihr jemand Drogen verabreicht hatte.
Urteilsverkündung erst in einigen Monaten
Beobachter gehen davon aus, dass Høiby um eine Haftstrafe nicht herumkommt – schon allein für die Taten, die er eingeräumt hat. Die Zeit, die Høiby schon in Untersuchungshaft verbracht hat – rund zwei Monate – soll von der Haftstrafe abgezogen werden. Darin sind sich Staatsanwälte und Verteidiger einig.
Kurz vor dem Prozess Anfang Februar war Høiby erneut festgenommen worden. Er soll gegen ein Kontaktverbot gegenüber der "Frogner-Frau" verstoßen haben. In ihrem Plädoyer verlangte die Anklage auch für die Zeit nach dem Urteil ein zweijähriges Kontaktverbot.
Eine Entscheidung wollen die Richter voraussichtlich Anfang Juni verkünden.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
Artikel in der Fassung vom 19.03.2026, 17:50. Ergänzt wurde der Termin der Urteilsverkündung.
Strafprozess gegen Mette-Marits Sohn endet: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59560 (abgerufen am: 21.05.2026 )
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