Der mutmaßliche Nord-Stream-Taucher soll nach Deutschland ausgeliefert werden. Bei seiner ersten Festnahme bei Warschau hatte Polen sich geweigert. Darauf beruft sich sein Anwalt. Hat er damit in Kroatien eine Chance?
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Ein Gericht in der kroatischen Küstenstadt Pula hat den Ukrainer Wolodymyr Z., der der Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 verdächtigt wird, in Untersuchungshaft genommen. Damit wurde das Verfahren zu seiner drohenden Auslieferung nach Deutschland eingeleitet, berichtete das kroatische Fernsehen HRT. Z. war am Mittwoch aufgrund eines von Deutschland ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Pula festgenommen worden.
Matija Milos, der Rechtsanwalt des Ukrainers, sagte am Donnerstag vor Journalisten, sein Mandant werde die drohende Auslieferung juristisch anfechten und den Instanzenweg beschreiten. Nach kroatischer Rechtslage muss das Verfahren – einschließlich der Berufung – innerhalb von 60 Tagen abgeschlossen sein.
Z. soll einer der Taucher gewesen sein
Die Bundesanwaltschaft wirft Z. unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor und will ihn in die Bundesrepublik überstellen lassen. Der Ukrainer soll einer der Taucher gewesen sein, die die Sprengladungen an den Pipelines in der Ostsee angebracht hatten.
Nach Angaben der kroatischen Polizei wurde Z. in einer touristischen Unterkunft in einem Ressort am Südrand von Pula festgenommen. Dort ist auch das Team einer Hollywood-Filmproduktion untergebracht, das gerade die Nord-Stream-Anschläge als fiktionalen Polit-Thriller verfilmt. Unter dem US-Regisseur Doug Liman ("Die Bourne Identität") wirken daran die Hollywoodstars Sean Penn und Adrien Brody mit.
Nach LTO-Informationen soll sich Z. als Teil dieses Film-Teams in Pula aufgehalten haben. In der Unterkunft soll er unter einem falschen Namen angemeldet gewesen sein, meldet HRT. Nach Informationen der britischen "Times" war er für die Filmproduktion als Berater tätig.
Warschau hatte eine Auslieferung des Verdächtigen abgelehnt
Wie Anwalt Milos weiter ausführte, wolle sich die Verteidigung beim Vorgehen gegen die Auslieferung auf den Präzedenzfall in Polen berufen. Z. war nämlich dort bereits Ende September des Vorjahres gleichfalls auf der Grundlage eines in Deutschland ausgestellten Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Die Regierung in Warschau, die sich als enge Verbündete der Ukraine versteht, lehnte aber eine Auslieferung ab.
Dass Kroatien ähnlich handelt, gilt als eher unwahrscheinlich. Das Verfahren sei durch europäisches Recht klar geregelt, sagte Innenminister Davor Bozinovic laut HRT. "Im vergangenen Jahr gab es in Kroatien etwa 135 solcher Europäischer Haftbefehle, in diesem Jahr sind es bereits 69", fügte er hinzu.
dpa/sim/LTO-Redaktion
Anm. d. Red.: Beitrag in der Version v. 24.08.2026, 17:04 Uhr, korrigiert wurde, dass der Ort der Sprengung natürlich in der Ostsee und nicht in der Nordsee lag.
Nach Festnahme in Kroatien: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60698 (abgerufen am: 06.09.2026 )
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