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Gesprengte Pipelines: Mut­maß­li­cher Nord-Stream-Tau­cher bei Hol­ly­wood-Dreh fest­ge­nommen

von Dr. Markus Sehl

19.08.2026

Luftaufnahme der schwedischen Küstenwache nach der Explosion im September 2022.

Die Explosionen an den Pipelines und die Folgen der entstandenen Lecks waren an der Oberfläche der Ostsee gut sichtbar. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Uncredited

Zweimal war dem Generalbundesanwalt ein ukrainischer Taucher entkommen, der an der Gaspipeline-Sprengung beteiligt gewesen sein soll. Nun wurde Vladimir Z. in Kroatien verhaftet – wohl im Zusammenhang mit einem Filmdreh über das Attentat.

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Im kroatischen Küstenort Pula hat die Polizei am Mittwoch einen weiteren Tatverdächtigen der Nord-Stream-Sprengung im Jahr 2022 festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines europäischen Haftbefehls, den der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erwirkt hatte. Dem ukrainischen Staatsbürger und ausgebildeten Taucher Vladimir Z. wirft die Bundesanwaltschaft vor, zu einer sechsköpfigen Gruppe um Serhii K. gehört zu haben. Die soll im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gasleitungen "Nord Stream 1" und "Nord Stream 2" platziert haben. 

Vladimir Z. bzw. je nach Schreibweise Wolodymyr Sch. soll sich an den Tauchgängen beteiligt haben, teilte die Pressestelle der Bundesanwaltschaft mit. Die Gruppe soll eine Segelyacht genutzt haben, um zu den Unterwasserleitungen zu gelangen. Sie sollen mit der Yacht von Rostock aus gestartet sein. Die Yacht sei zuvor mithilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden. Die Sprengsätze waren am 26. September 2022 in rund 80 Metern Tiefe detoniert und hatten schwere Schäden an beiden Pipelines verursacht.

Z. soll nach seiner Überstellung aus Kroatien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, hieß es in einer Pressemitteilung. Z. hatte in der Vergangenheit öffentlich eine Beteiligung abgestritten.

Verhaftet im Zusammenhang mit Hollywood-Filmdreh

Die Festnahme am Mittwoch geschah offenbar unter skurrilen Umständen. So soll Z. nach Informationen von LTO in Kroatien bei Dreharbeiten zu eben jener Nord-Stream-Sprengung festgenommen worden sein. In Kroatien haben Anfang August Filmarbeiten für einen neuen fiktionalen Polit-Thriller mit den Hollywoodstars Sean Penn und Adrien Brody begonnen. Der Titel: "Snake Island". Regie führt der US-Regisseur Doug Liman, bekannt unter anderem durch seinen Film "Die Bourne Identität". 

"Snake Island" soll inspiriert sein von den Vorgängen um die Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines vor der deutschen Küste 2022. Medienberichten zufolge soll es in dem Film um ein verdeckt operierendes Team ukrainischer Taucher gehen, das sich auf eine gefährliche Unterwassermission begebe, während die Spannungen zwischen Russland und der Ukraine eskalierten.

Nachdem die Dreharbeiten laut kroatischen Medien zunächst in der Hauptstadt Zagreb stattfanden, zog der Dreh nun weiter an die kroatische Küste. Vermutlich, um Tauchszenen aufzunehmen. Gedreht wurde zuletzt in der Küstenstadt Pula.

Festnahme im dritten Anlauf

Es war der dritte Anlauf für die Festnahme. Beim ersten Mal wollten deutsche Ermittler Z. mittels eines europäischen Haftbefehls im Sommer 2024 in Polen verhaften lassen, wo er damals wohnte. Doch Z. floh rechtzeitig über die Landesgrenze in die Ukraine. Wie der Spiegel damals berichtete, überquerte der Taucher die Grenze in sein Heimatland im Auto des ukrainischen Militärattachés in Warschau. Polen gilt aber auch nicht als unbedingt ambitioniert, mutmaßlich Beteiligte an der Sprengungsaktion festzunehmen: Der Akt gilt dort eher als willkommene Verteidigungshandlung der Ukraine gegen Russland. 

Im Herbst 2025 dann die nächste Gelegenheit: Z. war offenbar aus der Ukraine wieder zurück in die Nähe von Warschau gezogen. Dieses Mal konnte die polnische Polizei ihn festnehmen. Zu einer Auslieferung nach Deutschland kam es aber wieder nicht, nachdem ein polnisches Gericht überraschenderweise in die inhaltliche Prüfung des Falls eingestiegen war. Dort kam man zu dem Ergebnis, bei den Pipelines habe es sich um ein legitimes militärisches Ziel im Rahmen einer kriegerischen Auseinandersetzung gehandelt – eine Frage, die eigentlich nicht das ausliefernde Land, sondern das Zielland aufwirft.

Die Festnahme am Mittwoch beruht auf einem europäischen Haftbefehl aus dem Sommer 2024. Der wirft Z. gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 Strafgesetzbuch, StGB), verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) vor.

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BGH zu Immunität und möglichen Kriegsverbrechen

Wer genau die Sprengung vor der deutschen Küste 2022 beauftragt hat, ist noch nicht ermittelt. Der Bundesgerichtshof entschied im Dezember 2025 über eine Haftbeschwerde des mutmaßlichen Anführers K. Der 3. Strafsenat verwarf die Haftbeschwerde und äußerte sich dabei zu möglichen Hintergründen des Anschlags. Es sprächen dringende Gründe dafür, dass die Sprengung staatlich initiiert und gesteuert wurde. Hierzu beruft sich der Strafsenat unter anderem auf die Nutzung von originalen Ausweisdokumenten mit falschen Personalangaben, die Professionalität des Vorgehens und das primär politische Ziel des Anschlags.

Sollte das so gewesen sein, hätte es auch Folgen für die strafrechtliche Einordnung der mutmaßlichen Sprengung durch die Tauchgruppe. Denn damit würde für die Gruppe die allgemeine Funktionsträgerimmunität greifen, die ein gemäß Art. 25 Satz 1 GG und § 20 Abs. 2 Satz 1 GVG von Amts wegen zu beachtendes Verfolgungshindernis darstellt. 

Aber der BGH gab gleich noch Hinweise, welcher Vorwurf K. dennoch treffen könnte: Für Kriegsverbrechen und gewaltsame Spionageakte gelte der Schutz nicht, das sei im Völkerrecht anerkannt. Die Sprengung könnte also ein Angriff mit militärischen Mitteln auf zivile Objekte gewesen sein, die das humanitäre Völkerrecht schützt, mithin ein Kriegsverbrechen nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch. Die Bundesanwaltschaft könnte also insoweit einen neuen Haftbefehl beim BGH erwirken. Die Festnahme in Kroatien am Mittwoch erfolgte noch aufgrund des Haftbefehls aus 2024.

Ein Küstenurlaubsort war übrigens auch K. zum Verhängnis geworden: Er wurde 2025 in der Nähe des italienischen Rimini verhaftet. K. wurde nach Deutschland überstellt und beim Oberlandesgericht Hamburg angeklagt.

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Gesprengte Pipelines: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60675 (abgerufen am: 13.10.2026 )

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