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Deutsche Nord-Stream-Ermittlungen: Ita­lie­ni­sches Gericht erlaubt mut­maß­li­chen Pipe­line-Sabo­teur auszu­lie­fern

27.10.2025

Aufnahme des Gaslecks an der Nord-Stream-Pipeline

Im Herbst 2022 wurden die Nord-Stream-Gaspipelines gesprengt. Einer der mutmaßlichen Täter darf nun von Italien an Deutschland ausgeliefert werden, doch Revision ist eingelegt. Foto:picture alliance / abaca | ABACA

Der Ukrainer Serhij K. soll einer der Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge 2022 sein. Nach langem Ringen um das Verhindern der Auslieferung an Deutschland, gab ein italienisches Gericht nun grünes Licht. Es wird nicht das letzte Wort sein.

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Der 49-jährige Ukrainer Serhij K. sitzt seit dem Sommer 2025 in Untersuchungshaft in Italien. Nun soll er nach Deutschland für ein mögliches Strafverfahren ausgeliefert werden können. Das teilte sein Anwalt, Nicola Canestrini, der Deutschen Presseagentur mit.

Canestrini kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem höchsten italienischen Gericht, dem Kassationsgerichtshof in Rom, Revision einzulegen. Schon im September gab ein Gericht in Bologna grünes Licht für die Auslieferung an Deutschland. Doch im Oktober stoppte der Kassationsgerichtshof wegen Verfahrensmängeln die Auslieferung und gab den Fall zurück nach Bologna. Das Gericht musste in veränderter Besetzung neu entscheiden. Nach Angaben des Anwalts hatte die italienische Seite auch mit Terrorismusvorwürfen gegen K. argumentiert, die deutschen Strafverfolger hätten diese aber gar nicht erhoben. Deshalb die Entscheidung aus Rom gegen die Auslieferung, so der Anwalt.

Canestrini bemängelt nun erneut "schwerwiegende Verfahrensverstöße" und die Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens (vgl. Art.6 Europäische Menschenrechtskonvention).

Im Sommerurlaub verhaftet

Im August 2025 befand sich Serhij K. im Familienurlaub an der italienischen Adria und wurde dort aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus Deutschland verhaftet. Mit einem europäischen Haftbefehl sollen sich die Mitgliedstaaten der EU gegenseitig bei der Strafverfolgung unterstützen können. Ein Mitgliedstaat fragt bei einem anderen an, eine Person zur Durchführung eines Strafverfahrens zu übergeben. Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. die gemeinschaftliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (gem. §§ 308 Abs.1, 25 Abs.2 Strafgesetzbuch (StGB)) und verfassungsfeindliche Sabotage (gem. § 88 Abs.1 Nr.3 StGB) vor. Serhij K. bestreitet die Vorwürfe und beteuert, dass er zur Anschlagszeit in der Ukraine gewesen sei.

Vor drei Jahren sorgten die Anschläge im Herbst 2022 auf die Nord-Stream-Gaspipelines für Aufregung. Ein halbes Jahr nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurden beide Pipelines durch Sprengungen so stark beschädigt, dass kein Gas mehr geleitet werden konnte. In der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm wurden die Anschläge registriert. Nord-Stream galt einst als Prestigeprojekt für die deutsch-russische Zusammenarbeit. Durch Nord Stream 1 floss zuvor noch russisches Erdgas nach Deutschland. Wegen des Kriegs war Nord Stream 2 noch nicht in Betrieb. Die deutschen Ermittler kamen zur Überzeugung, dass ein siebenköpfiges Team, darunter vier Taucher, die Segelyacht "Andromeda" angemietet haben sollen, mit der sie dann zu den Pipelines auf die Ostsee hinausgefahren sein sollen.

Polen liefert Verdächtigen nicht aus

Ein weiterer verdächtigter Ukrainer, der Teil der Gruppe gewesen soll, sitzt derzeit in Polen in U-Haft. Ein polnisches Gericht lehnte aber die Auslieferung an Deutschland ab, da die Anträge nicht ausreichend begründet seien. Gegen diese Entscheidung ist Berufung möglich, welche die Staatsanwaltschaft in Warschau aber noch nicht eingelegt habe.

sj/dpa/LTO-Redaktion

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Deutsche Nord-Stream-Ermittlungen: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58468 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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