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Nord-Stream-Anschlag: Polen lehnt Aus­lie­fe­rung eines ver­däch­tigen Ukrai­ners ab

17.10.2025

Sabotage der Nord-Stream-Pipeline

Einer der Verdächtigen der Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee wird vorerst nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Uncredited

Seit Ende September sitzt einer der Verdächtigen der Nord-Stream-Anschläge in Polen in Untersuchungshaft. Zum Prozess in Deutschland kommt es aber vorerst nicht. Ein polnisches Gericht lehnte seine Auslieferung ab.

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Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee darf einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Warschau lehnte die Überstellung des 46 Jahre alten Ukrainers Wolodymyr Z. ab und hob seine Untersuchungshaft auf, wie die Agentur PAP meldete. Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten Verdächtigen gestoppt.

Der Richter stellte fest, dass der deutsche Auslieferungsantrag nicht ausreichend begründet wurde. Die deutsche Seite habe nur sehr allgemeine Informationen übermittelt, so dass das polnische Gericht im konkreten Fall über keinerlei Beweise verfüge, wurde er von PAP zitiert. Gegen die Entscheidung ist Berufung zugelassen.

Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war Ende September 2025 in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Der Ukrainer soll an den erforderlichen Tauchgängen beteiligt gewesen sein. Die obersten deutschen Strafverfolger werfen ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor. 

Sein Anwalt Timoteusz Paprocki sprach nach der unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehaltenen Verhandlung von einem der wichtigsten Tage in der Geschichte der polnischen Justiz. Bereits vor der Anhörung hatte er gesagt, dass kein Ukrainer wegen einer gegen Russland gerichteten Handlung angeklagt werden sollte. Auch äußerte Paprocki die Ansicht, dass Wolodymyr Z. in Deutschland kein faires Verfahren erhalten würde.

Tusk: "Der Fall ist abgeschlossen"

Polens Regierungschef Donald Tusk sagte, dass das Gericht die Auslieferung "zu recht" abgelehnt habe. "Der Fall ist abgeschlossen", schrieb er auf der Plattform X. Tusk hatte zuvor bereits gesagt, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Auch das dem Präsidenten Karol Nawrocki unterstellte Nationale Sicherheitsbüro BBN äußerte sich am Mittwochabend ähnlich.

Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline und warnte, diese könnte von Russland als Instrument der Erpressung missbraucht werden. Daran haben auch der Regierungswechsel vor zwei Jahren und der kürzliche Wechsel im Präsidentenamt nichts geändert.

Wer hinter den Anschlägen auf die Pipelines steckt, ist noch immer unklar. Die Regierung in Kiew hat Spekulationen zurückgewiesen, dass die Ukraine die Sprengungen in Auftrag gegeben haben könnte.

Gericht in Rom stoppte auch Auslieferung eines zweiten Verdächtigen

Denselben Vorwürfen der Bundesanwaltschaft wie Wolodymyr Z. muss sich auch sein 49 Jahre alter Landsmann Serhij K. stellen. Die Ermittler halten ihn für den Drahtzieher der Sabotageaktion. Serhij K. war im August während seines Sommerurlaubs in Italien gefasst worden. Er sollte ursprünglich nach Deutschland ausgeliefert werden. Am Mittwoch jedoch hatte der Kassationshof in Rom die von einer früheren Instanz bereits genehmigte Auslieferung wegen Verfahrensfehlern überraschend aufgehoben. 

Der Anschlag im Herbst 2022 hatte weltweit Schlagzeilen gemacht. Mehrere Sprengungen beschädigten die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen. 

Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch nicht in Betrieb.

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Erste Festnahme schlug fehl

Nach der Tat kam schnell die Frage auf, wie die Sprengladungen wohl angebracht wurden, um die Leitungen der Pipelines zu beschädigen. Experten hielten es für wahrscheinlich, dass ausgebildete Taucher Sprengsätze angebracht haben könnten. Die Behörden mehrerer Länder nahmen Ermittlungen auf. Dänemark und Schweden stellten die Verfahren aber ein.

Zu den Tätern und den Drahtziehern kursierten lange unterschiedliche Spekulationen. Schließlich geriet unter anderem Wolodymyr Z. ins Visier der Ermittler: ein Ukrainer, der sich auch in Polen aufhielt. 

Doch ein erster Versuch einer Festnahme durch die polnischen Behörden schlug 2024 fehl. Wolodymyr Z. hatte sich in sein Heimatland abgesetzt. Möglich sei die Ausreise gewesen, weil von deutscher Seite kein Eintrag in das Schengen-Register erfolgt sei, in dem die mit europäischem Haftbefehl Gesuchten geführt werden, hieß es damals von der Staatsanwaltschaft in Polen. So habe der polnische Grenzschutz nicht über die Informationen verfügt, um ihn festzunehmen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Warschau sagte am Tag der Festnahme, man wisse nicht, wann Wolodymyr Z. wieder aus der Ukraine nach Polen eingereist sei.

dpa/pz/LTO-Redaktion

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Nord-Stream-Anschlag: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58415 (abgerufen am: 16.08.2026 )

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