Die Nord-Stream-Ermittlungen laufen seit Jahren und sie bergen Stoff für einen Polit-Thriller. Die deutsche Bundesanwaltschaft hat nun in Italien einen ersten Verdächtigen festnehmen lassen, er soll nach Deutschland überstellt werden.
Im Zusammenhang mit der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines im September 2022 hat die Bundesanwaltschaft in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in Italien den tatverdächtigen Ukrainer K. festnehmen lassen. Die Karlsruher Behörde wirft ihm unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
K. soll zu einer Gruppe von Personen gehören, die im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gaspipelines "Nord Stream 1" und "Nord Stream 2" platzierte. Bei dem Beschuldigten soll es sich mutmaßlich um einen der Koordinatoren der Operation handeln. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er und seine Mittäter für den Transport eine Segelyacht nutzten, die von Rostock aus startete. Die Yacht sei zuvor mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022. Durch die Explosionen wurden beide Pipelines schwer beschädigt.
Nach Spiegel-Informationen wurden die Angriffe auf die Pipelines durch ein ukrainisches Kommando durchgeführt. Das Magazin hat den Vorfall ausführlich rekonstruiert. Taucher sollen von der angemieteten Segelyacht, der "Andromeda", in die Nähe der Pipelines gebracht worden sein, um den Sprengstoff an den Meeresboden zu bringen. Nach Medienrecherchen soll die Spitze der ukrainischen Streitkräfte, die von den Plänen erfuhren, diese missbilligt haben. Auch westliche Geheimdienste bekamen Wind von der Aktion, offenbar sollen US-Stellen sich gegen die Aktion ausgesprochen haben, wie der Spiegel berichtete.
Kommt es nun zum Strafprozess in Deutschland?
"Der Bundesanwaltschaft ist ein sehr beeindruckender Ermittlungserfolg gelungen", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig am Donnerstag. Die Sprengung der Pipelines müsse aufgeklärt werden, auch strafrechtlich. Deshalb sei es gut, dass man dabei vorankomme. Ein erster Zugriff der Bundesanwaltschaft auf einen weiteren Verdächtigen aus der Gruppe, Z., scheiterte im Sommer 2024 in Polen - unter durchaus merkwürdigen Umständen. Trotz eines Haftbefehls aus Deutschland nahmen die polnischen Behörden den Mann nicht gleich fest, er konnte sich absetzen.
Den Ukrainer K. verdächtigt die Bundesanwaltschaft dringend des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB), der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie der Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB).
Festgenommen wurde er durch die italienische Polizei in Rimini. Grundlage für die Festnahme war ein europäischer Haftbefehl. Die Bundesanwaltschaft geht von einer Überstellung aus. "Der Beschuldigte wird nach einer Überstellung aus Italien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt", heißt es in der Mitteilung.
Damit scheint sich abzuzeichnen, dass es vor einem deutschen Strafgericht zu einem Prozess um die Nordstream-Sprengung kommen könnte. Sollte die Bundesanwaltschaft Anklage erheben und diese vor Gericht zugelassen werden, würden die Vorgänge in der Ostsee aus dem September 2022 damit vor Gericht einer Aufklärung zugeführt.
Kommt es zum Strafprozess in Deutschland?: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57956 (abgerufen am: 14.01.2026 )
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