Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich für eine Aufnahme zentraler Regeln des Wahlrechts ins Grundgesetz ausgesprochen. Er plädiere dafür, dass Grundsatzfragen wie die Fünf-Prozent-Sperrklausel in der Verfassung verankert werden.
Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestags, hat sich für die Aufnahme wesentlicher Regelungen zum Wahlrecht, darunter etwa die Regelung zur Fünf-Prozent-Klausel, in das Grundgesetz (GG) ausgesprochen. Derzeit ist hier das Bundeswahlgesetz einschlägig. Lammert sagte am Mittwoch in Berlin: "Das sind Dinge, die meiner Meinung nach in die Verfassung gehören."
Zudem bekräftigte Lammert weitere Forderungen nach Änderungen des Wahlrechts. So sei die Schaffung zahlreicher Ausgleichsmandate wegen einiger Überhangmandate und die damit verbundene Intransparenz für die Wähler über die Größe des Bundestags schwer erträglich.
Lammert präsentierte sein neues Buch "Unser Staat. Unsere Geschichte. Unsere Kultur. Verantwortung für Vergangenheit und Zukunft". Aus historischer Perspektive analysiert er darin deutsche Politik und Gesellschaft. Vor dem Hintergrund der Eurokrise macht sich der Bundestagspräsident dabei auch für eine Weiterentwicklung der Europäischen Union stark.
So klafften politische und ökonomische Integration auseinander. Daraus ergebe sich, "dass wir entweder die ökonomische Integration auf das Maß zurücknehmen müssen, das wir uns politisch zumuten wollen, oder die politische Integration auf das Niveau bringen müssen, das wir ökonomisch schon realisiert haben". Der Historiker Heinrich August Winkler würdigte das Buch als "intellektuell fordernde Lektüre".
dpa/una/LTO-Redaktion
Lammert will Wahlrecht ins GG aufnehmen: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16721 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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