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Niedersächsisches OVG zur Prostitution: Keine Vergnügungssteuer für Lovemobil

27.11.2012

Der Vermieter von Wohnmobilen für Prostituierte muss keine Vergnügungssteuer zahlen. Die Frauen als Mieterinnen seien die eigentlichen Besitzerinnen im rechtlichen Sinne, urteilten die Lüneburger Richter am Montag.

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Der angefochtene Bescheid verstößt nach Ansicht des niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen Verfahrensvorschriften, da der Vermieter der Wohnmobile vor dem Erlass des Steuerbescheides nicht angehört und nicht zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert worden sei. Zudem sei der Bescheid inhaltlich zu unbestimmt, weil der Steuerbetrag pauschal für einen Zeitraum von siebeneinhalb Monaten festgesetzt worden ist, obwohl nach der Vergnügungssteuersatzung separate Steuerfestsetzungen für jeden einzelnen Kalendermonat erforderlich gewesen wären (Urt. v. 26.11.2012, Az. 9 LB 51/12).

Der Eigentümer von fünf so genannten Lovemobilen bei Soltau hatte bereits in zweiter Instanz geklagt, nachdem er vor dem Verwaltungsgericht unterlegen war. Soltau hatte für die Fahrzeuge eine Abgabe von fünf Euro pro Tag verlangt, auch um diese Form der Prostitution einzudämmen, wie Bürgermeister Wilhelm Ruhkopf (SPD) erklärte.

"Sexsteuer" auch in anderen Städten

Soltau hatte sich an dem Vorbild anderer deutscher Städte wie Köln oder jüngst auch Freiburg orientiert, die eine ähnliche "Sexsteuer" für Bordelle erheben. Sollte die Vergnügungssteuer auch auf die Mieterinnen der Lovemobile zukommen, so sei sie als Betriebsausgabe von anderen Steuern wie Einkommens- oder Gewerbesteuer absetzbar, hieß es am Rande des Prozesses.

"Die Veranstaltung ist die Ausübung der Prostitution", befand der 9. Senat am Montag. Auch damit seien die Prostituierten und nicht der Vermieter als Unternehmer verantwortlich. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Mit der Ausstattung der Wagen, wie aufgeklebten Herzen, habe der Vermieter sich nur an eine bestimmte Klientel gerichtet, eben die Frauen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Niedersächsisches OVG zur Prostitution: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7649 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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