Gutachten: Land hat keine Ansprüche gegen Automobilkonzern: Nie­der­sachsen will nicht gegen VW klagen

16.08.2016

Dem Land Niedersachsen stehen keine Ansprüche gegen den VW-Konzern zu, an dem es als Großaktionär beteiligt ist. Zu diesem Ergebnis kommt laut Medienberichten ein Gutachten des Unternehmens- und Kapitalmarktrechtler Rüdiger Veil.

Wie u.a. Finanzen.net meldet, hat das Land Niedersachsen keine Ansprüche gegen den VW-Konzern infolge möglicherweise verspäteter Ad-Hoc-Mitteilungen zu der Abgas-Affäre. Dies sei das Fazit eines externen Gutachtens des Unternehmens- und Kapitalmarktrechtler Rüdiger Veil von der Bucerius Law School, welches Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) dem Kabinett am Dienstag vorgestellt habe. Eine verwaltungsinterne Prüfung sei zuvor zu dem gleichen Ergebnis gelangt.

Niedersachsen, das etwa 11,8 Prozent der Anteile des Automobilkonzerns hält, befinde sich laut dem Gutachten in einer anderen Stellung als Anleger, die nach Beginn des Skandals Anteile ge- oder verkauft hätten. Als langfristig orientiertem Ankeraktionär stünden dem Land keine Ersatzansprüche zu, da es an einer "konkreten Anlageentscheidung" infolge der (ggf. verspäteten) Ad-hoc-Mitteiliung fehle. Ein Kursverlust hingegen sei nicht durch die Verspätung der Mitteilung, sondern durch den Skandal als solchen verursacht worden. Schließlich wären auch die niedrigeren Dividendenzahlungen bei einer früheren Mitteilung durch den Autobauer nicht höher ausgefallen. Die niedersächsische Staatskanzlei war am frühen Dienstagabend für Rückfragen zu dem Inhalt des Gutachtens nicht zu erreichen.

Anders als Niedersachsen hat Bayern bereits angekündigt, Klage gegen VW erheben zu wollen; Hessen und Baden-Württemberg prüfen noch entsprechende Möglichkeiten.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gutachten: Land hat keine Ansprüche gegen Automobilkonzern: Niedersachsen will nicht gegen VW klagen . In: Legal Tribune Online, 16.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20307/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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