Der Supreme Court hat viele von Trumps Zöllen für unrechtmäßig erklärt. Nicht geurteilt hat er dabei über Rückzahlungen bereits gezahlter Zölle. In New York gibt es dazu nun eine Entscheidung, nachdem mehrere Unternehmen dort geklagt hatten.
Die US-Regierung hat im Rechtsstreit um ihre Zölle eine weitere Niederlage kassiert. Ein Richter am Gericht für internationalen Handel in New York entschied, dass Importeure Anspruch auf Rückzahlungen für bereits entrichtete Zölle haben, die das oberste US-Gericht jüngst für unrechtmäßig erklärt hatte. Geklagt hatte ein Unternehmen aus dem Bundesstaat Tennessee.
Unter Berufung auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 hatte US-Präsident Donald Trump seit Beginn seiner zweiten Amtszeit am Kongress vorbei Zölle gegen Dutzende Handelspartner verhängt. Der Supreme Court erklärte diese Zölle in einer wegweisenden Entscheidung im vergangenen Monat für rechtswidrig. Das Gesetz erlaube es dem US-Präsidenten nicht, eigenständig Zölle zu verhängen, urteilten die Richter. Ob die Regierung Zolleinnahmen an Importeure zurückzahlen muss, entschieden sie dabei nicht. Trump ist nicht der erste US-Präsident, der weitreichende Maßnahmen wie etwa Zölle mit Verweis auf Notstandsbefugnisse durchzudrücken versucht.
Mehrere Unternehmen, wie beispielsweise auch der US-Logistikkonzern Fedex, hatten nach der Entscheidung des Supreme Court beim Gericht für internationalen Handel in New York Klagen gegen die Regierung eingereicht, um eine Rückerstattung bereits gezahlter Zölle durchzusetzen. Die Entscheidung führte auch dazu, dass das EU-Parlament die Umsetzung des Zoll-Abkommens mit den USA vorerst gestoppt hat.
Bereits unmittelbar nach dem Urteil des Supreme Courts rechneten Beobachter mit einer Welle an Rückforderungen zu Unrecht gezahlter Zölle. Nach Berechnungen der University of Pennsylvania geht es für den US-Staatshaushalt um etwa 175 Milliarden US-Dollar. Das entspräche etwa 2,5 Prozent des US-Haushalts.
dpa/LTO-Redaktion
US-Gericht für internationalen Handel: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59460 (abgerufen am: 21.04.2026 )
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