Druckversion
Dienstag, 10.02.2026, 19:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/neues-pflegegesetz-reform-demenz-beitraege
Fenster schließen
Artikel drucken
17539

Neues Pflegegesetz: Mehr Leis­tungen und höhere Bei­träge

13.11.2015

Altenpflege

© Kzenon - Fotolia.com

Die Pflegereform von Gesundheitsminister Gröhe bringt Verbesserungen für Patienten und Angehörige, insbesondere sollen auch Menschen mit geistig nachlassenden Fähigkeiten in den vollen Leistungskatalog einbezogen werden.

Anzeige

Demenzkranke Menschen künftig erstmals voll in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung einbezogen. Generell sollen die Leistungen für pflegebedürftige Menschen ausgeweitet werden. Pflegende Angehörige werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert, damit Patienten möglichst lange zu Hause betreut werden. Das sind wesentliche Punkte der zweiten Stufe der Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die der Bundestag am Freitag beschloss.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz von Gröhe führt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Es sieht vor, dass Patienten mit Demenz oder mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Gröhe sprach von einem "Meilenstein" in der Pflegeversicherung.

Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit könne die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller gestaltet werden, sagte Gröhe. Pflegebedürftige können so auch früher unterstützt werden - etwa beim Umbau einer barrierefreien Wohnung oder des Badezimmers.

Ziel: Möglichst langes selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Der Minister versicherte in der abschließenden Beratung des Gesetzes erneut, niemand werde durch die Reform schlechter gestellt. Im Zweifel werde hochgestuft. Bei einer Hochstufung im Zuge einer Neubewertung müssen Pflegebedürftige laut Gröhe keinen höheren Eigenanteil befürchten.

Ein zentrales Ziel der Reform sei es, nicht mehr nur die Defizite der Pflegebedürftigen zu benennen, sondern deren Fähigkeiten zu stärken, um ihnen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, erläuterte Gröhe. Zugleich rief er dazu auf, die Arbeitsbedingungen in der Pflege attraktiver zu machen, um mehr Personal zu gewinnen. Bis Ende 2016 sollen die Pflegesätze und die Pflegepersonalstruktur neu verhandelt werden.

Pflegekassen werden zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen über deren Möglichkeiten verpflichtet. Im Zuge der Reform soll auch der sogenannte Pflege-TÜV für Pflegeeinrichtungen neu geregelt werden, weil die bisherigen Pflege-Noten wenig aussagekräftig waren.

Stiftung Patientenschutz kritisch

Bereits Anfang des Jahres war das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit den beiden Stufen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung von 2,05 auf 2,55 Prozent vom Jahr 2017 an erhöht. Das soll rund fünf Milliarden Euro bringen. Gröhe geht davon aus, dass der Beitrag dann bis 2022 nicht mehr erhöht werden muss.

Nach Darstellung der Deutschen Stiftung Patientenschutz erhalten von 2017 an neue Antragsteller, die ins Pflegeheim müssen, deutlich weniger Geld von der Pflegekasse. Nach Berechnungen von Stiftungsvorstand Eugen Brysch erhalten Pflegeheimbewohner mit Pflegestufe I derzeit 1.064 Euro. Künftige Heimbewohner bekommen im neuen Pflegegrad II dann nur noch 770 Euro. Der Eigenanteil werde somit steigen.

Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Katja Angeli, nannte Bryschs "Behauptungen absurd. Ich kenne auch keinen Pflegeexperten, der so etwas teilt."

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Neues Pflegegesetz: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17539 (abgerufen am: 10.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Krankenkassen
    • Pflege
    • Senioren
Elke Roos, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht (BSG), aufgenommen vor der Verhandlung der Klage von S. Koch. 28.12.2025
Bundessozialgericht (BSG)

Sollte man kennen:

13 wich­tige BSG-Ent­schei­dungen 2025

Unfallschutz im Pausenraum, in der Kliniktoilette oder als Kandidat bei "Wetten, dass...?": Das Bundessozialgericht hat auch 2025 wieder viel entschieden, von dem man gehört haben sollte.

Artikel lesen
Eine afrikanische Zwergziege, die besonders frech die Zunge herausstreckt 23.12.2025
Tiere

LG zum "ordentlichen Rums in der Kniekehle":

Ziege bringt Frau zu Fall, doch kein Scha­dens­er­satz für deren Kran­ken­kasse

Beim Besuch im Tierpark brachte eine afrikanische Zwergziege eine Besucherin im Streichelgehege zu Fall. Ein Jahr war sie krankgeschrieben, über 30.000 Euro kostete die Behandlung. Das Geld bekommt die Kasse der Frau aber nicht zurück.

Artikel lesen
Koaltionsvertrag Union/SPD 22.07.2025
Abtreibung

Causa Brosius-Gersdorf löst weitere Debatte aus:

Schwarz-Rot debat­tiert wegen § 218 über Koa­li­ti­ons­ver­trag

Frauke Brosius-Gersdorf wird auch wegen ihrer Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen kritisiert. Sie kontert mit dem Hinweis auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD – eine Passage sorgt nun für Differenzen.

Artikel lesen
Der Angeklagte bei Prozessbeginn im Amtsgericht Tiergarten 27.06.2025
Fahrlässigkeit

AG Tiergarten verurteilt 84-Jährigen zu Bewährungsstrafe:

Auto­fahrt trotz Ohn­macht­s­an­fällen

Ein 84-Jähriger erlitt am Steuer einen Herzanfall und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Eine Mutter und ihr Kind sterben. Nun wurde der Senior zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Vorwurf: Er wusste um seinen Gesundheitszustand.

Artikel lesen
Die Abnehmspritze Wegovy 26.06.2025
Nachrichten

Sozialgericht Mainz zu Lifestyle-Produkt:

Abnehm­s­pritze ist keine Kas­sen­leis­tung

Wer Gewicht verlieren will, kann das tun – aber nicht auf Kosten der Krankenkasse. Das SG Mainz stellt klar: Eine Abnehmspritze ist ein Lifestyle-Produkt, kein Fall für die Solidargemeinschaft.

Artikel lesen
Ein Elektrostimulationsanzug (Symbolbild) 19.05.2025
Krankenkassen

LSG Niedersachsen-Bremen verneint Kostenerstattung:

MS-Pati­entin muss ihren Sti­mu­la­ti­on­s­anzug selbst bezahlen

Ein Anzug, der Spastiken reduziert und Muskeln stärkt: Eine an Multipler Sklerose erkrankte Frau profitiert sehr von ihrem Hilfsmittel. Die 8.700 Euro, die sie dafür bezahlt hat, bekommt sie von der Krankenkasse aber nicht zurück, so das LSG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel , Lü­beck

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter | Cor­po­ra­te

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pro­zess­an­walt (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­wäl­te (w/m/d) für Sach­ver­si­che­rung

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Logo von Landesanstalt für Kommunikation (LFK)
Re­fe­rent Me­di­en­re­gu­lie­rung (m/w/d)

Landesanstalt für Kommunikation (LFK) , Stutt­gart

Logo von Simmons & Simmons
Er­fah­re­ner Rechts­an­walt / Se­nior As­so­cia­te Cor­po­ra­te M&A und Pri­va­te Equi­ty...

Simmons & Simmons , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Be­rufs­trä­ger­haf­tung

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Sach­ver­si­che­rung

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
NIS2-Umsetzungsgesetz

10.02.2026

Update Gemeinnützigkeitsrecht und Steueränderungsgesetz 2025

11.02.2026

Logo von Fieldfisher
Kartellschadensersatz: Aktuelle Rechtsprechungstendenzen, Handlungsempfehlungen & der Einsatz von KI

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Unternehmens­steuerrecht

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Verbrauch­steuerrecht

10.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH