KapMuG in Kraft getreten: Vereinfachtes Klagen für geschädigte Anleger

02.11.2012

Das "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" ist am gestrigen Donnerstag in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz soll geschädigten Anlegern Massenklagen ermöglicht werden um so das Prozessrisiko einzelner Kläger zu verringern.

Das am 01.11.2012 in Kraft getretene deutsche Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. So sind zukünftig Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen möglich.

Eine Neuheit ist der so genannte "Opt-Out-Vergleich". Danach können Musterkläger und Musterbeklagter einen Vergleichsvorschlag erarbeiten, der dann vom Gericht inhaltlich geprüft und genehmigt wird. Anschließend erhalten die Beteiligten die Möglichkeit, aus den Vergleichsverhandlungen auszutreten, wenn sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Auch neu ist, dass Betroffene ihre Ansprüche während eines laufenden Musterverfahrens anmelden können.

Mehr Informationen zum neuen Gesetz finden Sie in unserem Hintergrundbericht.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

KapMuG in Kraft getreten: Vereinfachtes Klagen für geschädigte Anleger . In: Legal Tribune Online, 02.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7448/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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