Münchens Oberbürgermeister hält an Tempo 30 auf der Landshuter Allee fest. Nach einem Kurswechsel der Stadt erklärt die Deutsche Umwelthilfe ihr Klageverfahren für erledigt. Der jahrelange Streit könnte damit vorbei sein.
Tempo 50, Tempo 30, Tempo 50 – und jetzt soll Tempo 30 dauerhaft bleiben: Im Ringen um bessere Luft an der Landshuter Allee in München gibt es eine neue Runde. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) will bei der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde auf dem vielbefahrenen Streckenabschnitt bleiben. Das bestätigte er bei einer Pressekonferenz zu seinen ersten 100 Tagen im Amt. "Im Grundsatz gilt für mich, dass wir die Grenzwerte einhalten müssen", sagte er.
Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Klageverfahren für erledigt erklärt. Sie begründete das mit einem entsprechenden Schreiben Krauses, in dem er die Anordnung seines Vorgängers Dieter Reiter (SPD), zu Tempo 50 zurückzukehren, zurückgenommen habe.
"Heute ist ein guter Tag für die saubere Luft und die Menschen in München. Anders als sein Vorgänger hat Oberbürgermeister Krause verstanden, dass die Einhaltung eines wirksamen Luftreinhalteplans keine Lappalie, sondern Grundvoraussetzung für ein rechtsstaatliches Vorgehen ist", sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Vorgänger wollte Gerichtsbeschluss nicht umsetzen
Der Streit um Einschränkungen für Autofahrer auf der Bundesstraße im Nordwesten Münchens schwelt schon seit Jahren. Die DUH hatte vor Gericht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß erstritten. Die Stadt wollte weitere Fahrverbote durch Tempo 30 statt Tempo 50 umgehen.
Im Januar hatte der damalige OB Reiter das Tempolimit dort aber wieder auf 50 erhöhen lassen – unter Verweis auf eine Prognose, der zufolge auch mit der Rückkehr zum schnelleren Fahren keine Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid mehr übertroffen werden würden.
Dagegen klagten Anwohner zusammen mit der Umwelthilfe – und bekamen vor dem Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren recht. Allerdings weigerte Reiter sich danach zunächst, den noch nicht rechtskräftigen Beschluss auch umzusetzen, obwohl er laut Verwaltungsgericht dazu angehalten gewesen wäre. Er wollte das Hauptsacheverfahren abwarten.
Erst als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als höhere Instanz einen Antrag der Stadt auf Aussetzung verwarf, schwenkte der SPD-Politiker um – wenn auch unter Kritik, dass die Entscheidung aus seiner Sicht ein nicht nachvollziehbares Hin und Her für viele Bürger bedeute. Nachdem die DUH nun auch das Hauptsacheverfahren für beendet erklärt hat, dürfte dieses Hin und Her zumindest vorerst ein Ende haben.
dpa/mk/LTO-Redaktion
Neuer OB bestätigt Kurswechsel auf Landshuter Allee: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60614 (abgerufen am: 05.09.2026 )
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